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  • von Thomas Heckmann

Deutsche Krebsgesellschaft e.V.

DKG befürwortet konsequenten Nichtraucherschutz

... ist ungesund. © Foto: Gisela Peter / pixelio.de
... ist ungesund. © Foto: Gisela Peter / pixelio.de

Der Entwurf der Landesregierung in NRW enthält wichtige Nachbesserungen zu dem seit 2008 geltenden nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetz.

Die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens ist inzwischen unbestritten, das Ausmaß der Schädlichkeit wird allerdings häufig unterschätzt. Die Deutsche Krebsgesellschaft und die nordrhein-westfälische Landeskrebsgesellschaft sehen daher die Vorlage eines Entwurfs zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (NRW) als einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung an. „Der Entwurf der Landesregierung vom 26. Juni 2012 enthält wichtige Nachbesserungen zu dem seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetz in NRW, die wir klar befürworten“, sagt Dr. Margret Schrader, Geschäftsführerin der Landeskrebsgesellschaft in Nordrhein-Westfalen. 

Wer sich regelmäßig in Räumen aufhält, in denen geraucht wird, hat ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-, Krebs- und Atemwegserkrankungen. Der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Lungenkrebs ist nach Angaben der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) eindeutig wissenschaftlich belegt.1,2 Auch bei Kindern führt eine passive Belastung durch Zigarettenrauch zu einem höheren Risiko für Asthma, Atemwegs- und Mittelohrinfektionen sowie Bluthoch-druck.3 

Deutschland hat die Entwicklung des Nichtraucherschutzes lange Zeit vernachlässigt. Zwar hat sich die Lage seit 2006 verbessert, unter anderem durch die Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes, durch das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf Bundesebene und der Verabschiedung von Gesetzen zum Nichtraucherschutz in allen Bundesländern. „Dennoch machen unterschiedliche Regelungen auf Länderebene, vor allem in der Gastronomie und in öffentlichen Einrichtungen, Deutschland noch immer zu einem Flickenteppich im Nichtraucherschutz“, erklärt Dr. Simone Wesselmann von der Deutschen Krebsgesellschaft in Berlin.

Der Gesetzesentwurf in NRW sieht die folgenden Maßnahmen vor:

  1. eine Erweiterung des Nichtraucherschutzes auf die Verfassungsorgane des Landes und öffentliche Einrichtungen der Kommunen; ihre Einbeziehung ist ein Signal an die Bevölkerung, dass diese Institutionen mit gutem Beispiel vorangehen. Zu Recht sollen künftig auch Einkaufszentren und Einkaufspassagen in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden.
  2. eine Ausweitung des Rauchverbots auf ausgewiesene Kinderspielplätze und ein Zutrittsverbot zu Raucherräumen für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Kinder und Jugendliche verdienen besonderen Schutz vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakrauchs.
  3. eine Streichung von Ausnahmeregelungen für Raucherclubs, Raucherräume, bei Brauchtumsveranstaltungen und in Festzelten. Von dieser Regelung profitieren nicht nur die Gäste, sondern auch die Beschäftigten im Gastronomiegewerbe.4

Der Wegfall intransparenter Ausnahmeregelungen bietet die Chance auf einen konsequenten Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen. Einer Umfrage im Auftrag des Deutschen Krebsforschungszentrums zufolge sprechen sich ohnehin mehr als 77 % der Befragten für rauchfreie Gaststätten aus. Die Befürworter kommen nicht nur aus den Reihen der Nichtraucher oder ehemaligen Raucher, von denen 93 % bzw. 87 % für ein Rauchverbot in Gaststätten eintreten: immerhin zwei Drittel aller Gelegenheitsraucher und 41 % der regelmäßigen Raucher plädieren für rauchfreie Kneipen und Restaurants.5 

Referenzen:

[1] www.helmholtz-muenchen.de/fileadmin/FLUGS/PDF/Themen/Gesundes-Leben/Passivrauchen.End.pdf (Stand 26.9.2012)

[2] http://www.krebsinformationsdienst.de/vorbeugung/risiken/rauchen-und-passivrauchen.php (Stand 26.9.2012)

[3] Simonetti GD et al. Determinants of blood pressure in preschool children: the role of parental smoking. Circulation 2011;123: 292- 298. 

[4] Schillo BA, Babb S and Juster HR. Developing Approaches for Evaluating Smoke-Free Policies: A Case Study of a Collaborative Response to an Emerging Technical Assistance Need. Health Promot Pract 2011;12: 166S 

[5] www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/RoteReihe/Band_15_Nichtraucherschutz_wirkt.pdf (Stand 26.9.2012)

Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
Katrin Mugele, Pressestelle der Deutschen Krebsgesellschaft, Kuno-Fischer-Straße 8, 14057 Berlin, Tel.: 030 / 787 087 53, Fax: 03212 / 781 686 9, eMail: mugele@krebsgesellschaft.de
27.09.2012
06.03.2024, 15:44 | vth
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