Fast 90 Prozent der Deutschen würden bei ernsthaften Erkrankungen eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Etwa jeder Vierte hat diese Möglichkeit bereits genutzt, und drei von vier Patienten haben daraufhin, wie Barmer GEK und Bertelsmann Stiftung jüngst repräsentativ erhoben, ihre ursprüngliche Behandlungsentscheidung geändert. Strukturierte Zweitmeinungsverfahren sind allerdings noch längst nicht etabliert – lediglich für bestimmte, planbare Eingriffe im Versorgungsstärkungsgesetz verankert.
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"Der Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz enthält gute Ansätze, die Situation der Patienten auf dem Land zu verbessern, dem Überangebot in den Ballungsgebieten entgegenzuwirken und die medizinische Versorgung insgesamt zu optimieren", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
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Das Versorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung (GKV-VSG), das seit einigen Wochen in Kraft ist, sieht für planbare und besonders häufig durchgeführte Eingriffe das Recht der Patienten auf eine Zweitmeinung vor. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) machen deutlich, dass für die chirurgische Praxis die unabhängige, qualifizierte Erstmeinung entscheidend sei und für das Einholen einer Zweitmeinung identische Qualitätsstandards zu gelten haben.
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