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  • von Thomas Heckmann

Wissenschaftsrat

Entscheidungen im Verfahren der Institutionellen Akkreditierung und Reakkreditierung

Akten. © Foto: Jorma Bork / pixelio.de
Akten. © Foto: Jorma Bork / pixelio.de

Auf seinen Wintersitzungen hat der Wissenschaftsrat drei Verfahren der Institutionellen Akkreditierung bzw. Reakkreditierung beraten. Eine betraf die H:G Hochschule für Gesundheit und Sport in Berlin.

In allen Entscheidungsfragen gelangte der Wissenschaftsrat zu einer positiven Entscheidung. Die H:G Hochschule für Gesundheit und Sport, Berlin, wird deshalb vom Wissenschaftsrat für fünf Jahre akkreditiert.

Die im Jahr 2007 gegründete Hochschule bietet vier Bachelor- sowie vier Master-Studiengänge in den namensgebenden Bereichen Gesundheit und Sport an. Ihr Blended Learning-Format verzahnt Online- und Präsenzlehre eng miteinander und vermag damit mögliche Nachteile des Fernstudiums auszugleichen. Hervorgehoben werden auch die gute personelle Ausstattung sowie die solide Finanzierung der Hochschule.

Die Akkreditierung setzt die Erfüllung mehrerer Auflagen voraus. Diese zielen unter anderem darauf ab, die Freiheit von Wissenschaft und Forschung auch in der Grundordnung besser abzusichern und die Wissenschaftlichkeit einzelner Studienangebote zu gewährleisten. Vor allem sollen zwei Studiengänge, die durch ihren Namen bislang suggerieren, eine medizinische Ausbildung zu bieten, neu benannt werden. Der Master in „Komplementärmedizin“ darf zudem erst dann aufgenommen werden, wenn die Hochschule signifikante Forschungsaktivitäten im Bereich komplementärer Therapieverfahren nachgewiesen hat.

 

Dr. Christiane Kling-Mathey, Geschäftsstelle, Wissenschaftsrat
28.01.2013
06.03.2024, 15:44 | vth
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