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Vegetarierbund Deutschland
VEBU fordert rechtsverbindliche Veggie-Definition
Doch bis heute weist der europäische Verbraucherschutz Lücken auf, so gibt es unter anderem keine rechtsverbindliche Definition für die Bezeichnungen 'vegan' und 'vegetarisch'.
Gut informierte Verbraucher
Viele der konkreten Ziele haben in 40 Jahren nicht an Aktualität verloren. So heißt es beispielsweise, dass der Verbraucher "ausreichend informiert sein [soll], damit er die wesentlichen Merkmale der angebotenen Güter und Dienstleistungen kennen [sowie] eine sachgerechte Wahl zwischen konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen treffen kann."
Lücke im Verbraucherrecht
Anlässlich des 40. Jubiläums des Europäischen Programms weist der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) auf eine Lücke im europäischen Verbraucherrecht hin. "Weder auf nationaler noch auch auf europäischer Ebene gibt es eine rechtlich bindende Definition der Begriffe 'vegan' und 'vegetarisch'. Gleichzeitig steigt in der EU die Anzahl vegan oder vegetarisch lebender Menschen stetig", sagt Till Strecker, Leiter Politik und Internationales beim VEBU.
Rechtsverbindliche Definitionen sind wichtig
Der Markt für Produkte ohne tierische Zutaten wächst. Durch die Lebensmittelinformationsverordnung hat der europäische Gesetzgeber der EU-Kommission bereits 2011 aufgetragen, rechtsverbindlich zu definieren, welche Lebensmittel für Veganer und Vegetarier geeignet sind. Dieser Verpflichtung ist die Kommission bisher nicht nachgekommen. "Es ist unverständlich, dass die Europäische Kommission seit vier Jahren ihrer Verpflichtung nicht nachkommt, diesen Missstand zu beenden. Rechtsverbindliche Definitionen sind wichtig, damit Menschen, die bewusst wenig oder keine tierischen Lebensmittel essen möchten, selbstbestimmte und informierte Konsumentscheidungen treffen können", so Strecker weiter.
Mehr Transparenz gefordert
"Wir brauchen mehr Transparenz und bessere Informationen für Menschen, die sich bewusst ernähren wollen. Deshalb fordert der VEBU die Kommission zum Handeln im Sinne des europäischen Verbraucherschutzes auf. Es ist schon genug Zeit verstrichen", erläutert Strecker.
Der VEBU ist die größte Interessenvertretung vegetarisch und vegan lebender Menschen in Deutschland. Seit 1892 setzt sich die Organisation mit positiver Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, den Fleischkonsum dauerhaft zu senken und eine pflanzenbetonte Lebensweise als attraktive und gesunde Alternative allen Menschen zugänglich zu machen. Der VEBU unterstützt beim Start in eine genussvolle Ernährung mit zahlreichen Angeboten und zeichnet sich durch originelle Kampagnen, vielfältige Veranstaltungen und die zielgerichtete Arbeit mit Multiplikatoren aus. Für Experten wie Verbraucher hat sich die Organisation als führende Anlaufstelle in allen Fragen des vegetarisch-veganen Lebens etabliert. www.VEBU.de