2009 entschied die Schweiz, Komplementärmedizin als Teil der Grundversicherung anzuerkennen, seit 2012 waren Homöopathie, Pflanzenheilkunde, anthroposophische und traditionelle chinesische Medizin Leistungen der Pflichtversicherung. Nun stellt die Schweizer Politik die Komplementärmedizin anderen Fachrichtungen gleich, obwohl der Nachweis für die Wirksamkeit weiter fehlt.
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