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BMC-Fachtagung
Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung in NRW - Welchen Beitrag leistet das GKV-VSG?
Angesichts der Zunahme schwerwiegender chronischer Erkrankungen und Multimorbidität ist von einem steigenden Bedarf an medizinischen Leistungen auszugehen. Gleichzeitig sinkt tendenziell aufgrund der demographischen Entwicklung das Nachwuchspotential in den medizinischen und pflegerischen Berufen, so dass insbesondere in ländlichen Regionen ein Mangel an Hausärzten und Fachärzten droht.
Nach Ansicht des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) waren jedoch die durch das GKV-VStG bislang getroffenen Maßnahmen nicht in der Lage, eine kontinuierliche Verschärfung der sich bereits vereinzelt abzeichnenden und in einigen Regionen drohenden Unterversorgung zu verhindern (SVR, Bedarfsgerechte Versorgung − Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche, Gutachten 2014).
Die Bundesregierung hat daraufhin im vergangenen Jahr ein neues Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung angekündigt (GKV-VSG). Der Referentenentwurf ist mittlerweile fertiggestellt und soll demnächst vom Kabinett beschlossen werden. Mit dem GKV-VSG sollen die bereits eingeleiteten Maßnahmen konsequent weiterentwickelt und mit neuen Instrumenten ergänzt werden.
Ob die vom Gesetzgeber gewählten Maßnahmen geeignet sind, die vom SVR prognostizierte Verschärfung einer Unterversorgung aufzuhalten, wird sich insbesondere in der Region zeigen. Gerade in einem Bundesland wie Nordrhein-Westfalen mit erheblichen regionalen Unterschieden in der Bevölkerungsstruktur ist eine räumliche Fehlverteilung der Versorgungskapazitäten mit Disparitäten insbesondere zwischen ländlichen und urbanen Regionen sowie Ungleichverteilungen in der Ausgewogenheit zwischen haus- und fachärztlicher Versorgung festzustellen.
Mit der diesjährigen 7. Fachtagung wird sich der BMC Regional NRW mit den zu erwartenden Auswirkungen des GKV-VSG auf die Gesundheitsversorgung in NRW beschäftigen. Hierzu werden am Vormittag ausgewiesene Experten aus dem BMG, der Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung eine Bewertung des Gesetzes abgeben. Am Nachmittag sind drei parallele Workshops geplant, die sich mit den Einzelmaßnahmen des Gesetzes bezogen auf die verschiedenen Versorgungsebenen beschäftigen werden. Die Teilnehmer der Veranstaltung können sich im Rahmen der Workshops aktiv einbringen und an der Formulierung der Ergebnisse mitwirken, die anschließend im Plenum diskutiert werden.
Zeit: 23. März 2015, 10.00 bis 16.00 Uhr
Ort: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Richard-Oskar-Mattern-Straße 6, 40547 Düsseldorf
Zum Veranstaltungsprogramm geht es hier.