Die Wilhelm Löhe Hochschule war Gastgeber des Forschungsworkshop „Dibogs“. Dabei nahmen sich 18 Wissenschaftler aus unterschiedlichen Orten Deutschlands zwei Tage Zeit, um insgesamt acht unterschiedliche Papiere zu verschiedenen Fragestellungen etwa von „Beitragsrückerstattungen in der Krankenversicherung“ oder „Qualitätsreaktionen bei veröffentlichten Pflegenoten“ zu diskutieren.
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Dieser Satz zum Auftakt der 1. Berliner Pflegekonferenz sollte keine Drohung des Präsidenten des Deutschen Pflegerates (DPR) Andreas Westerfellhaus sein – vielmehr eine Anerkennung "an eine Profession, ohne die in Zusammenarbeit mit den vielen Ehrenamtlichen gute Pflege gar nicht möglich wäre".
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Kurz vor Inkrafttreten der neuen Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2015 trafen sich Experten der Kostenträger und Leistungserbringer mit Wissenschaftlern und Interessenvertretern von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu einem Pflegeworkshop des Bundesministeriums für Gesundheit in Berlin.
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Aufgrund der ungünstigen Terminwahl am Vormittag - der Hauptarbeitszeit in Pflegeheimen und ambulanten Diensten - waren die öffentlichen Veranstaltungen zur geplanten Pflegekammer in den letzten Wochen nur wenigen Pflegenden in Niedersachsen zugänglich.
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„Aus der Praxis – für die Praxis“, unter diesem Motto fand am 11. und 12. November die Berliner Pflegekonferenz statt. Neben den pflegepolitischen Reformplänen standen überwiegend Fragen aus dem Pflegealltag im Fokus der Diskussionen. Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Joseph Laumann, stellte in seinem Vortrag klar, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff erst nach Verhandlung eines neuen Pflegeschlüssels mit den Ländern wirksam werden könne. Ebenso wenig mache eine Anhebung der Pflegesätze Sinn, solange nicht gewährleistet sei, dass diese auch bei den Pflegekräften ankäme.
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"Niemand darf sich anmaßen, über Leben und Tod zu entscheiden. Sterbehilfe lehnen wir ab", kommentiert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), die aktuelle Auseinandersetzung um organisierte Sterbehilfe.
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Am vergangenen Freitag beriet der Bundesrat das erste Pflegestärkungsgesetz, das am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Leistungen in der ambulanten Pflege um rund 1,4 Milliarden Euro; für den stationären Bereich ist eine Milliarde zusätzlich eingeplant. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), begrüßt die vorgesehenen Leistungssteigerungen.
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Im Rahmen des Deutschen Schmerzkongresses in Hamburg erhielt die Gesundheits- und Krankenpflegerin Regina Frommherz-Sonntag aus der Klinik für Tumorbiologie Freiburg die Auszeichnung „Pain Nurse des Jahres 2014“. Sie wurde aufgrund ihres langjährigen Engagements im Schmerzmanagement und zahlreichen von ihr initiierten Projekten in diesem Bereich geehrt.
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Mit einem Bündel von Maßnahmen soll die Wohn- und Versorgungsqualität in stationären Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen verbessert werden. Bei der zweiten Berliner Runde zur Zukunft der Pflege unter dem Titel „Vertrauen und Kontrolle – (k)ein Widerspruch“, zu der die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens und der rheinland-pfälzische Sozialminister Alexander Schweitzer gemeinsam Expertinnen und Experten aus Bund, Ländern, Organisationen der Pflege und Selbsthilfe eingeladen hatten, stand die Rolle von Ordnungsbehörden und Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) im Vordergrund.
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Der Bundesrat hat heute das Pflegestärkungsgesetz gebilligt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft und verbessert die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: "Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht für das Pflegestärkungsgesetz. Das bedeutet mehr und bessere Leistungen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro pro Jahr für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Das ist eine gute Nachricht für die Pflege in Deutschland."
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Wenn Pflegeheimbetreiber das in die Tat umsetzen, was die Politik anstrebt, werden sie nach Ansicht von Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), öffentlich diskreditiert. In einem Beitrag der gestrigen Ausgabe des Politikmagazins „Report Mainz“ berichtete SeniVita-Geschäftsführer Horst Wiesent über sein Konzept der „Altenpflege 5.0“.
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Die fünf Nominierten aus der Ausschreibung zur Vergabe des Marie-Simon-Pflegepreises stehen inzwischen fest. Die Auswahl fiel nicht leicht, denn uns erreichten viele beeindruckende Bewerbungen. "Ein erneuter Beweis dafür, dass es in Deutschland viele innovative und kreative Menschen gibt, die auf dem Gebiet der Pflege etwas bewegen wollen. Das ist großartig!"
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Rund 250.000 Frauen in Deutschland haben in diesem Jahr die Diagnose Krebs erhalten, davon erleidet etwa die Hälfte gynäkologische Krebserkrankungen. Brustkrebs gilt mit rund 75.000 Erkrankungen als die häufigste Krebserkrankung der Frau. Krebserkrankungen sind neben aktuellen Trends in der Geburtshilfe, Thema der traditionellen Thüringer Herbsttagung für Frauenärztinnen, Frauenärzte, Pflege- und Praxispersonal.
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Seit Anfang Juli 2014 steht fest, dass die Dokumentationen in der stationären und ambulanten Pflege deutlich reduziert werden können und mit den bestehenden Gesetzen, Verträgen und Qualitätsprüfungsinhalten zu vereinbaren sind. Zuvor hatte das Lenkungsgremium zum Projekt „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ den Entwurf des Abschlussberichts zustimmend zur Kenntnis genommen und die weitere Umsetzung des Projektes ausdrücklich begrüßt.
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Der Pflegeabend des Universitätsklinikums Jena (UKJ) wurde beim Kommunikationskongress der Gesundheitswirtschaft (kommge) in Hamburg mit dem kommge-Award 2014 in der Kategorie „Beste Patientenkommunikation“ ausgezeichnet. Bei der Veranstaltungsreihe des Thüringer Uniklinikums informieren Pflegende über die Abläufe auf den Stationen und die Aufgaben des Pflegebereichs. Der UKJ-Pflegeabend findet seit diesem Jahr an drei Terminen im Jahr statt.
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Der Deutsche Bundestag hat das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Es sieht umfangreiche Leistungsverbesserungen vor, die zum 1. Januar 2015 wirksam werden. Die Leistungen in der ambulanten Pflege steigen um rund 1,4 Mrd. Euro, für die stationäre Pflege sind Verbesserungen im Umfang von rund 1 Mrd. Euro vorgesehen. Der Bundesrat muss sich noch abschließend mit dem Gesetz befassen.
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Durch das Gesetz werden u. a. klare Vereinfachungen und Flexibilisierungen beim Leistungsbezug geschaffen. Der Gesetzgeber passt die Rechtslage den individuellen Lebenswelten an. So können beispielsweise Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab dem 1. Januar 2015 deutlich flexibler ausgeschöpft werden. Zudem werden die Leistungen der Tages- und Nachtpflege nicht mehr auf die Sachleistungen für die häusliche Pflege angerechnet.
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Die Betreuung Schwerstkranker, Sterbender und ihrer Angehörigen ist eine besondere Herausforderung für Ärztinnen und Ärzte, Pflegende und stationäre Einrichtungen. Um sie dabei zu unterstützen, den Menschen ein würdevolles, selbstbestimmtes und möglichst schmerzfreies Abschiednehmen zu ermöglichen, wird im Rahmen einer Landesinitiative der Aufbau einer fachübergreifenden Hospizkultur und Palliativversorgung in Pflegeheimen unterstützt.
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Die Kampagne ist vorüber, die Stimmen sind gezählt, und der Gewinner des großen Preises des zweiten jährlichen europäischen Pink Glove Dance Video-Wettbewerbs von Medline International ist – die Clínica Bofill in Girona, Spanien. Der Pink Glove Dance ist die einzige Brustkrebs-Aufklärungskampagne, die tausende Klinikmitarbeiter, überlebende Brustkrebspatientinnen und Gemeinschaften vereint, um Hoffnung auf eine Heilung zu wecken und alle, die an Brustkrebs leiden, durch die Freude am Tanz ehrt.
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Weitgehend von der Öffentlichkeit unbemerkt droht in der Pflegeversicherung – trotz erheblicher Leistungsverbesserungen - ein gravierender Systemwechsel. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), warnt: „Billiganbieter ohne Qualitätssicherung sollen künftig den Großteil der ambulanten Betreuung und Pflege übernehmen. Das ist ein Tabubruch. Qualitäts- und Sozialstandards werden aufgegeben, um zweifelhaften Agenturen den Markteintritt zu ermöglichen. Das Versorgungsniveau wird dadurch deutlich sinken, und die Pflegelandschaft in Deutschland wird sich dramatisch verändern."
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