- Personalien [+]
Prof. Dr. Dagmar Braun
Antrittsvorlesung zum AMNOG an der Hochschule Fresenius
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst berief am 11. Februar 2014 die promovierte Ärztin in den Professorenstand am Fachbereich Wirtschaft & Medien in Idstein.
Prof. Dr. Dagmar Braun studierte Medizin, übte anfangs ihrer Berufslaufbahn eine Lehrtätigkeit aus und sammelte in 20 Jahren viele Erfahrungen in der Pharmazeutischen Industrie, indem sie zwei Pharma-Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern aufbaute. Für den Aufbau Ost und ihre nachhaltige Verbandsarbeit in Mecklenburg-Vorpommern erhielt sie das Bundesverdienstkreuz. Seit fünf Jahren ist Dagmar Braun aktives Fakultätsmitglied des Fachbereichs Wirtschaft & Medien der Hochschule Fresenius. Dort lehrt sie als Dozentin im Master-Studiengang International Pharmacoeconomics & Health Economics (M.Sc.). Der Studiengang wird von der renommierten Cardiff University in Wales (UK) in Kooperation mit der Hochschule Fresenius in englischer Sprache in Idstein durchgeführt. In ihrer Antrittsvorlesung setzte sie sich kritisch mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) auseinander und kam zu dem Schluss, dass es die Entwicklung und Erforschung neuer Medikamente erschwert.
AMNOG
Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnte die Pharmazeutische Industrie neue Produkte ohne Preisbindung in den Markt bringen. Bereits seit Jahren wird daher eine rege Preisdiskussion geführt. Das 2011 in Kraft getretene AMNOG sieht eine frühe Nutzenbewertung vor. Aus den Ergebnissen sollen dann Rabatte für die Krankenkassen auf den Hersteller-Preis ermittelt werden. Dazu reicht die Pharmazeutische Industrie innerhalb der ersten drei Monate nach Markteintritt ein Dossier zum jeweiligen Produkt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ein. Dort wird dieses in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qualität und Wirtschaft im Gesundheitswesen (IQWIG) geprüft. Lässt sich ein Zusatznutzen feststellen, wird für das Medikament ein Mehrpreis zur Referenz-Therapie erstattet, also von den Krankenkassen übernommen. Dieser Preis wird zwischen den Kassen und dem betroffenen Pharmaunternehmen verhandelt. Wird keine Preisvereinbarung getroffen, entscheidet ein Schiedsgericht darüber und bleibt meist unterhalb des von der Pharmazeutischen Industrie angestrebten Preises. Lässt sich kein Zusatznutzen feststellen, wird ein fester Bezugspreis festgesetzt, der ebenfalls unterhalb der gewünschten Preisspanne liegt.
Investition muss sich lohnen
Die Pharmazeutische Industrie muss zunächst in die Entwicklung und Erforschung neuer Medikamente investieren. Werden die Kosten für das Produkt nicht erstattet, lohnt sich die Investition (Return on Investment) nicht und die Produktion wird eingestellt. Die Folge: Die Forschung für neue Wirkstoffe in Indikationen, die heute weitgehend mit Generika behandelt werden können, geht zurück. Die Konkurrenz ist zu groß, der nachweisbare Zusatznutzen und damit der zu erzielende Preis zu gering, um die vorangegangenen Investitionen zu tragen.
Die Preisbindung von AMNOG sorge dafür, dass die Erforschung und Entwicklung für viele Indikationen und für die Weiterentwicklung von schon bekannten Wirkstoffen nicht mehr rentabel sei, sie werde damit nahezu unmöglich, moniert Braun. Das wiederum habe Auswirkungen auf den europäischen Arzneimittelmarkt. Die Preisermittlung von Medikamenten im europäischen Ausland orientiert sich weitgehend an den deutschen Hersteller-Abgabe-Preisen. Bleibt der deutsche Preis unterhalb der Preisspanne des europäischen Marktes kann das zur Folge haben, dass der Preis des Produktes in fast allen europäischen Ländern gesenkt werden muss, was starken Einfluss auf die Wirtschaftskraft der exportorientierten Pharmaunternehmen hat.
Wenn in der Nutzenbewertung kein Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels festgestellt werden kann, liegt das unter anderem daran, dass dieser im Vergleich zur Referenz-Medikation zu gering ausfällt. Aber auch wenn der Zusatznutzen nur gering ist, zum Beispiel wenn ein Medikament nur noch ein- statt fünfmal am Tag eingenommen werden muss, spielt dieser dennoch eine wesentliche Rolle für die weitere Entwicklung. Am Beispiel des Herzschrittmachers zeigte Braun, dass auch kleine Entwicklungsschritte Fortschritt bedeuten: Die ersten Herzschrittmacher wurden extern angebracht und erst ab 1958 vollständig implantiert. Heute sind die kleinsten Herzschrittmacher nicht größer als eine Eineuromünze. Diese Entwicklung vollzog sich sukzessive und im Laufe der letzten 56 Jahre. „Wie alle Errungenschaften müssen sich auch Medikamente entwickeln können, wenn auch nur in kleinen Schritten. Ohne entsprechende Forschungsgelder ist das aber nicht mehr möglich“, so Braun.