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Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann
Japanisch-deutsche Konferenz mit Vorträgen zu Sterbehilfe, Arzthaftung und Rechtsfragen der Medizin
Arzthaftung, Sterbehilfe, Medizinstrafrecht, Recht am menschlichen Körper – das sind einige der Themen, die deutsche und japanische Rechtsexperten in deutschsprachigen Vorträgen aus der Perspektive beider Länder beleuchten. Alle Interessenten sind herzlich zu den Vorträgen eingeladen. Eröffnet wird die Veranstaltung am 12. Mai um 14.00 Uhr. Tagungsort: Campus B4 1, Hörsaal 0.05.
Programm der Konferenz: http://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/matusche-beckmann
Wie wird das Thema Sterbehilfe in Japan aktuell diskutiert? Wie gehen japanische und deutsche Gerichte mit Beweisproblemen im Arzthaftungsprozess um? An drei Konferenztagen diskutieren deutsche und japanische Rechtsexperten aktuelle Fragen des Medizinrechts auf dem Saarbrücker Uni-Campus. Ein weiteres Themen der Vorträge ist zum Beispiel auch „Die Entwicklung vom Medizinstrafrecht zum Biostrafrecht“.
„Der Austausch der Rechtsexperten beider Länder ermöglicht einen neuen Blick auf die jeweils eigene Rechtsposition“, sagt Jura-Professorin Annemarie Matusche-Beckmann, Japan-Beauftragte der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Saar-Universität. Bereits seit 1961 bestehen enge Beziehungen der Fakultät zur Tokioter Keio Universität. „Das deutsche und das japanische Recht weisen viele Parallelen auf.
Vor diesem Hintergrund hat sich an der Saar-Universität in jahrzehntelanger Tradition ein ständiger deutsch-japanischer Rechtsdialog und ein reger Austausch von Hochschullehrern, Doktoranden und Studenten entwickelt. Die Konferenz vom 12. bis 14. Mai ist Teil der diesjährigen Keio-Tage, bei denen alle zwei Jahre deutsche und japanische Rechtswissenschaftler zusammentreffen“, erklärt Matusche-Beckmann, die auch die Forschungsstelle Arztrecht an der Saar-Uni leitet.