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Dr. Susanne Moritz
Mit Auszeichnung dem Pflegenotstand auf den Grund gegangen
Der Pflegenotstand ist demnach nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren. Die Arbeit entstand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Alexander Graser an der Uni Regensburg. Die Preisverleihung findet am 18. Januar 2014 in Dresden statt. Damit verbunden ist ein Preisgeld in Höhe von 1.250 Euro, gestiftet von der Servier Deutschland GmbH.
Schon seit mehreren Jahren steht das Pflegesystem in Deutschland in der öffentlichen Debatte. Eine nachhaltige Reform scheint umso dringlicher, als in den Medien gehäuft von menschenunwürdigen und untragbaren Zuständen in den Pflegeheimen berichtet wird. In ihrer im Sommer 2013 erschienenen Doktorarbeit untersuchte Moritz die Ursachen sowie deren verfassungsrechtliche und verfassungsprozessrechtliche Relevanz. Sie kommt dabei zu einem erschreckenden Ergebnis: Der Pflegezustand der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Pflegequalität in vielen Pflegeheimen sind nicht allein zu einem erheblichen Teil mangelhaft; die belegbaren Missstände in den Pflegeheimen verletzen zudem die Grundrechte der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen.
Moritz betont, dass die Pflege der Menschen in den Pflegeeinrichtungen zwar durch Dritte erfolge. Eine Zurechenbarkeit der Grundrechtsverletzungen an den Staat ergebe sich aber aus dessen Schutzpflichten, die ihm gegenüber den Pflegebedürftigen obliegen und die er durch seine Untätigkeit verletzt. Eine aussichtsreiche Möglichkeit, den Pflegemissständen Abhilfe zu schaffen, stellt nach Ansicht von Moritz ein Vorgehen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das gesetzgeberische Unterlassen dar.
Die Juristin Moritz studierte Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Regensburg und der Universität Oslo. Nach der Erlangung der Ersten Juristischen Staatsprüfung war sie seit Februar 2011 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. Graser beschäftigt. Im Sommersemester 2013 wurde sie von der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg promoviert.
Die GRPG hat das Ziel, den interdisziplinären Austausch und die wissenschaftliche Auseinandersetzung auf den verschiedenen Gebieten des Gesundheits- und Sozialrechtes sowie im Bereich der Gesundheits- und Sozialpolitik zu fördern. Zu diesem Zweck schreibt die GRPG regelmäßig einen Wissenschaftspreis in Höhe von 2.500 Euro für herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus, der bevorzugt an Nachwuchswissenschaftler vergeben wird. Das Thema der Arbeit muss den Zielen der GRPG entsprechen.
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