Eine Bestandsaufnahme des Rehabilitationsrechts und aktueller Reformbestrebungen gibt Prof. Dr. Arne von Boetticher bei seiner öffentlichen Antrittsvorlesung am kommenden 27. November in der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena. Die Veranstaltung beginnt um 17.00 Uhr im Medienstudio (Haus 5, Raum 05.03.11).
Von Boetticher lehrt Sozialrecht im Fachbereich Sozialwesen der EAH Jena und legt dabei den Schwerpunkt auf das Existenzsicherungsrecht und das Recht behinderter Menschen. Zu den Inhalten seiner Antrittsvorlesung sagt der gebürtige Oldenburger:
„An der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe be- bzw. gehindert zu werden, ist ein eigenes soziales Risiko mit Schnittstellen zu anderen sozialen Risiken wie Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit, Armut und Isolation.
Seit dem Jahr 2001 gibt es mit dem Sozialgesetzbuch IX, „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ ein eigenes Gesetzbuch für den Personenkreis. Aber Betroffene haben es noch immer mit allein sieben verschiedenen Rehabilitationsträgern zu tun, die teilweise identische Leistungen erbringen – jedoch mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen.
Mit dem so genannten „Persönlichen Budget“ ist im SGB IX eine vorbildliche Leistungsvariante eingeführt worden – aber kaum jemand nutzt sie. Mit der Behindertenrechtskonvention der UN, die seit dem Jahr 2009 in Deutschland gilt, ist vor allem unter dem Stichwort „Inklusion“ Bewegung in den Reha-Bereich gekommen. Aktuell steht eine Reform der „Eingliederungshilfe“ auf der politischen Agenda, vor allem auf Drängen der Länder und Kommunen mit Blick auf die Kostenlast.“
In seinem Vortrag wird von Boetticher eine Bestandsaufnahme des Reha-Rechts aus der Perspektive der sozialen Arbeit vornehmen und auch darauf eingehen, ob ein „Bundesteilhabegeld“ die Betroffenen in die Lage versetzen würde, selbstbestimmt(er) zu leben.