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GKV-Spitzenverband
Erster Erstattungsbetrag für topisches Arzneimittel (Picato®) vereinbart
Mit Ingenolmebutat (Picato®) werden bestimmte Formen von Hautveränderungen (sogenannte nicht-hyperkeratotische, nicht hypertrophe Aktinische Keratosen) bei Erwachsenen am Körper oder am Kopf behandelt, die insbesondere durch die langjährige Einwirkung von UV-Strahlung entstehen. Dazu wird Ingenolmebutat (Picato®) an zwei oder drei aufeinanderfolgenden Tagen auf das betroffene Hautareal äußerlich aufgetragen (topische Anwendung). Aktinische Keratosen gelten als behandlungsbedürftig, weil sie einen Risikofaktor für das Auftreten bestimmter Formen von Hautkrebs (Plattenepithelkarzinome) darstellen.
Grundlage der Verhandlungen war der Beschluss über die Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 4. Juli 2013. Ingenolmebutat (Picato®) ist das erste Präparat zur topischen Anwendung, das das Verfahren der frühen Nutzenbewertung und die sich anschließenden Erstattungsbetragsverhandlungen durchlaufen hat.
Zum vorliegenden Verhandlungsergebnis äußern sich Dr. Franz Peter Kesseler, Geschäftsführer der LEO Pharma GmbH, und Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Das Wohl der Patientinnen und Patienten stand stets im Zentrum unserer Bemühungen, eine interessensausgleichende Lösung zu finden.“
Dieser Erstattungsbetrag tritt fristgerecht zum 15. Januar 2014 in Kraft.