Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sieht vor, dass neu in den deutschen Markt eingeführte Medikamente ab dem 1. Januar 2011 eine frühe Zusatznutzenbewertung durchlaufen müssen. Für Medikamente, die vorher in den Markt kamen, gilt dies nicht. Warum? Nach Ansicht von Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen, gibt es dafür gute Gründe.
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Der GKV-Spitzenverband schlägt eine Verschärfung des AMNOG (Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz) vor. Er fordert eine rückwirkende Geltung vereinbarter Erstattungsbeträge. Dazu sagt für die forschenden Pharma-Unternehmen vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Eine solche gravierende Gesetzesänderung hätte weitreichende Folgen für die Patientenversorgung und wäre für forschende Pharma-Unternehmen untragbar, da für die Dauer des AMNOG-Verfahrens unkalkulierbare finanzielle Risiken durch Rückforderungen der Krankenkassen drohen."
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