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  • von Thomas Heckmann

Nationaler Krebsplan

Aufbau klinischer Krebsregister - Finanzierung geregelt

© Lilo Kapp / pixelio.de

Deutschen Krebshilfe e.V. sorgt mit ihrem finanziellen Engagement, dass der Aufbau der im Nationalen Krebsplan vorgesehenen flächendeckenden klinischen Krebsregister einen großen Schritt vorankommt.

Der Entwurf des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes (KFRG) sieht vor, dass die Länder flächendeckende klinische Krebsregister einrichten sollen. Klinische Krebsregister sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallen, erfassen. Sie dienen der Qualitätssicherung in der Versorgung krebskranker Menschen. Der Investitionsbedarf für den Aufbau der klinischen Krebsregister wird von den Ländern auf bundesweit ca. 8 Mio. Euro geschätzt. Die Deutsche Krebshilfe e.V. (DKH) hat ihre Bereitschaft erklärt, 90 Prozent dieser Kosten – also 7,2 Mio. Euro – zu übernehmen. Die Länder tragen die verbleibenden 10 Prozent.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Ich freue mich sehr, dass wir in den gemeinsamen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und der Deutschen Krebshilfe e.V. ein so positives Ergebnis erzielen konnten. Mein Dank gilt besonders der Deutschen Krebshilfe, die mit ihrem finanziellen Engagement mit dafür sorgt, dass wir beim Aufbau der klinischen Krebsregister einen großen Schritt vorankommen. Die vorbildliche Einigung zeigt, dass die Absichten unseres geplanten Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes eine breite Unterstützung finden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um bei der Bekämpfung von Krebserkrankungen weitere Fortschritte zu erzielen.“

Hans-Peter Krämer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe e.V., erklärt: „Bereits 1982 forderte die Gründerin der Deutschen Krebshilfe, Dr.Mildred Scheel, den zügigen Ausbau von klinischen und flächendeckenden Krebsregistern zur Sicherstellung einer Patientenversorgung auf hohem Niveau. Heute ist der Moment zum Greifen nah. Mittels der erhobenen Daten wird es möglich sein, sowohl auf individueller Ebene die Qualität der Therapie zu optimieren als auch die Krebsbehandlung in einer Region durch das Aufspüren von Defiziten und Engpässen auf kollektiver Ebene zu verbessern.“

Andreas Storm, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Saarland, erklärt: „Trotz schwieriger Finanzlagen haben sich die Länder im Sommer einstimmig zum Nationalen Krebsplan und der flächendeckenden Einführung klinischer Krebsregister bekannt. Damit ist der Weg frei, eine bundesweit vergleichbare Datengrundlage zu schaffen, von der langfristig alle Akteure im Gesundheitswesen einschließlich der Betroffenen profitieren. Mein Dank gebührt der Deutschen Krebshilfe für die großzügige finanzielle Unterstützung des Auf- und Umbaus klinischer Krebsregister in Deutschland. Nun sind Bund und Länder gemeinsam gefordert, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, so dass das Herzstück des Nationalen Krebsplans im Sinne der Patienten zügig umgesetzt werden kann.“

Ausgangspunkt für den Gesetzentwurf ist der Nationale Krebsplan, den das Bundesministerium für Gesundheit im Juni 2008 gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiiert hat. Ziel ist ein effektives, aufeinander abgestimmtes und zielorientiertes Handeln bei der Bekämpfung von Krebs. 

Der Entwurf des Krebsfrüherkennungs- und registergesetzes befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Es ist geplant, dass das Gesetz in der ersten Jahreshälfte 2013 in Kraft tritt.

Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Gesundheit, 13.12.2012

06.03.2024, 15:44 | vth

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