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Bundesversicherungsamt
Bundesversicherungsamt veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2012
„Das BVA wird auch weiter darauf drängen, dass Krankenkassen, deren Rücklagen die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve um ein Mehrfaches übersteigen, ihre Mitglieder an den Überschüssen beteiligen“, erklärte der Präsident des BVA, Dr. Maximilian Gaßner.
„Denn es handelt sich zum überwiegenden Teil um Mittel, die die Mitglieder selber aufgebracht haben. Daneben sehe ich es aber auch als unsere Verpflichtung an, darauf zu achten, dass die Sozialversicherungsträger wirtschaftlich und sparsam handeln und falls notwendig, ihre finanziellen Verhältnisse nachhaltig in Ordnung bringen.“
Anlass zum aufsichtsrechtlichen Einschreiten gaben dem BVA zudem die Versuche einiger Krankenkassen, vorrangig einkommensstarke und gesunde Versicherte für eine Mitgliedschaft in der Krankenkasse zu gewinnen bzw. ältere oder kranke Versicherte aus der Krankenkasse herauszudrängen. „Solche Verhaltensweisen sind vollkommen inakzeptabel, da sie gegen das Diskriminierungsverbot und das Solidaritätsprinzip verstoßen. Daher wird das BVA auch weiterhin mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen vorgehen“, so Dr. Gaßner.
Weitere wichtige Themen waren für das BVA die Prüfung von sog. Selektivverträgen sowie die Genehmigung von zusätzlichen Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, die Vorbereitung der Errichtung des neuen Bundesträgers für die landwirtschaftliche Sozialversicherung, die Beteiligung von Sozialversicherungsträgern an privatrechtlichen Gesellschaften und die Prüfung der liquiden Vermögensanlagen sowie der Mietverträge der Sozialversicherungsträger, die in mehreren Fällen unwirtschaftlich waren.