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Musterklage in Tübingen
Chirurgen warnen vor Krankenhaus-Sterben, wenn finanzielle Zuschüsse nicht mehr genehmigt werden
Die privaten Kliniken sehen sich benachteiligt, wenn Landkreise ihren staatlichen Kliniken mit Finanzspritzen beispringen, um sie am Leben zu halten. Dies sei gegen das EU-Wettbewerbsrecht.
Verklagt wird ein kleiner Landkreis im Schwarzwald (Calw), der seine zwei wichtigen Kliniken halten will und nun stellvertretend für viele Kreise und Städte vor Gericht kämpft. Juristisch gesehen dreht sich jedoch alles um die Frage, ob Krankenhäuser ganz normale Wirtschaftsbetriebe sind oder nicht. Sind sie es, dürften sie nach EU-Wettbewerbsrecht nicht unterstützt werden. Sind sie es nicht, darf es staatliche Zuschüsse geben.
Der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen, Hans-Peter Bruch, stellt zu diesem Thema klar: "Die staatlichen Krankenhäuser sind ein Bestandteil unseres Sozialsystems. Da kann es nicht sein, dass unsere Patienten nur noch nach ökonomischen Gesetzen versorgt werden. Wer eine flächendeckende Versorgung will, der muss Kapital in die Hand nehmen, um auch unrentable Kliniken in der Peripherie zu erhalten, wo sie wirklich notwendig sind."
Unabhängig davon gibt es genügend Krankenhäuser und Betten in Ballungsräumen, über deren Fortbestand sehr wohl diskutiert werden muss. Dies hat jedoch nichts mit einer Konkurrenzlage zwischen privaten und staalichen Kliniken zu tun, sondern mit Fehlanreizen und Fehlverteilung, so die Chirurgen. Denn inzwischen schließen auch immer mehr private Kliniken ganze Abteilungen, weil sie sich nicht rentieren. Bruch: "Die Bevölkerung muss jedoch so versorgt werden, dass, abhängig vom Krankheitsbild, eine Klinik in bestimmter Entfernung erreicht werden kann, ohne durch einen zu langen Weg noch mehr gesundheitlichen Schaden zu nehmen."