Digitalagentur für Gesundheit: „Nutzerfreundlichkeit fördern ja, Wettbewerb ausbremsen nein“
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll ausgebaut werden. Schwerpunkt ist es, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen und die Verlässlichkeit der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Diese Zielsetzung ist richtig, denn für den Erfolg der digitalen Transformation ist es von entscheidender Bedeutung, dass Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) nutzerfreundlich konzipiert sind und störungsfrei funktionieren.
Zum am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) sagt Boris von Maydell, Leiter der Abteilung Ambulante Versorgung beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Mit dem Gesetzentwurf zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit bekräftigt die Bundesregierung ihre Absicht, die Digitalisierung des Gesundheitswesens konsequent auszubauen. Schwerpunkt der Digitalagentur, die aus der Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) hervorgehen soll, ist es, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen und die Verlässlichkeit der Telematikinfrastruktur (TI) zu verbessern. Diese Zielsetzung ist richtig, denn für den Erfolg der digitalen Transformation ist es von entscheidender Bedeutung, dass Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) nutzerfreundlich konzipiert sind und störungsfrei funktionieren. Nur dann werden sie den Praxisalltag der Ärztinnen und Ärzte verbessern und von den Versicherten auch genutzt werden."
Verquickung von Aufsichtsbehörde und Marktteilnehmer widerspricht guter Governance
"Aufträge für Entwicklung und Betrieb von Apps und Co sollten nicht durch die neue Digitalagentur, sondern allein durch die Krankenkassen vergeben werden. Die Erfahrungen mit der von der gematik entwickelten E-Rezept-App zeigen, welche Schwierigkeiten es mit sich bringen kann, wenn Anwendungen von Institutionen erarbeitet werden, die nicht nah am Versicherten dran sind. Zudem widerspricht es allen Regeln guter Governance, der Digitalagentur gleichzeitig die Rolle einer Aufsichtsbehörde und eines Marktteilnehmers zu übertragen. So eine Verquickung bremst Innovationen aus, anstatt den wettbewerblichen Wettstreit um die beste Lösung zu fördern. Dieser Interessenkonflikt wird auch durch das im Kabinettsentwurf eingeführte ‚differenzierte Marktmodell’ nicht ausgeräumt.“