- Politik [+]
Innovationsfond
DNVF begrüßt Fortsetzung des Innovationsfonds und schlägt Verbesserungen vor
Der Vorstand schließt sich den Forderungen zum Übergang guter Lösungen in die Regelversorgung durch Schaffung klarer Rechtsgrundlagen und einer intensivierten fachlichen Unterstützung der Projekte durch die DLR ausdrücklich an. Aus Sicht des DNVF werfen die Erfahrungen der ersten Förderphasen weitere konzeptionelle und auch strukturelle Fragen auf, die hier ergänzt werden sollen:
Die Förderung durch beide Linien des Innovationsfonds (Neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung) betreffen zentrale Themen der Versorgungsforschung. Es liegen Erfahrungen aus vier (Neue Versorgungsformen) bzw. drei (Versorgungsforschung) Förderphasen vor. Zahlreiche Projekte werden bereits gefördert, im Bereich der Neuen Versorgungsformen insgesamt 81 Projekte und weitere insgesamt 118 Projekte zur Versorgungsforschung. Zu den aktuellen Ausschreibungen gingen nochmals fast 300 neue Anträge ein. Derzeit ist aber noch keines der Projekte abgeschlossen und auch die Evaluation des Programmes insgesamt steht noch bevor. Die breite Beteiligung zeigt aber schon heute den großen Bedarf und bestätigt die Auswahl relevanter Versorgungsthemen.
Gleichzeitig zeigen sich aber Bereiche, in denen eine Weiterentwicklung sinnvoll, in einigen Punkten sogar notwendig erscheint.
Der Vorstand und die Mitglieder des DNVF haben sich früh inhaltlich und strukturell für den Innovationsfonds engagiert (Delphi-Befragung der beteiligten Akteure und Stakeholder, Beratungen mit dem G-BA, thematische Foren). Die laufenden Projekte nahmen auf dem Deutschen Kongress für Versorgungsforschung im vergangenen Jahr breiten Raum ein. Dabei wurde deutlich, dass nicht alle Projekte realistisch geplant waren, teilweise von allzu optimistischen Annahmen bzgl. der Gewinnung von Kooperationspartnern unter den Leistungserbringern und von unrealistischen Rekrutierungsplänen bei den Zielpatienten ausgingen. Vor allem im Bereich der Evaluation der neuen Versorgungsformen waren viele Projekte nicht ausreichend konkret, in einigen Fällen gibt es methodische Verbesserungsbedarfe. In der Folge bestehen bei nicht wenigen Projekten Risiken - bei einigen ist nicht sicher, ob die Implementierung in der bewilligten Laufzeit gelingen wird.
Der Input des Innovationsausschuss sollte sich noch mehr auf Fragen der Praxisrelevanz und eine Einschätzung des Translationspotentials fokussieren. Gleichzeitig sollte die Rolle des Expertenbeirates gestärkt werden und die Letztentscheidung über die Förderung von beiden Gremien gemeinsam und gleichberechtigt getroffen werden. Hierbei müssen Interessenkonflikte offen gelegt werden. Die Entscheidungskriterien sollten transparent sein und die Voten – negative wie positive - sollten veröffentlicht werden.
Die Projekte des Innovationsfonds sollen helfen, konkrete Versorgungsprobleme für definierte Patientengruppen, Settings oder Regionen zu lösen. Sie dienen nicht zum Wettbewerbsinstrument zwischen einzelnen Krankenkassen. Wie im Papier des BMC ausgeführt, sieht es auch der Vorstand des DNVF im Bereich der Neuen Versorgungsformen als nachteilig an, dass nur Patienten teilnehmen dürfen, die in einer der am jeweiligen Projekt beteiligten Krankenkassen versichert sind. Diese Einschränkung verringert nicht nur die mögliche Teilnehmerzahl, sondern verhindert auch einen Regional- oder Flächenbezug. Zudem geraten große Krankenkassen durch diese Regelung in die Situation, auch durchaus gute Konzepte allein durch ihre Nichtteilnahme faktisch zu blockieren – und das auch in Fällen, in denen durchaus großes Interesse bei kleineren Kassen bestehen würde. In zukünftigen Förderphasen sollte deshalb von der strikten Vorgabe abgewichen werden, dass die Angebote in Projekten der Neuen Versorgungsformen nur auf Versicherte bestimmter Kassen beschränkt werden können. Alle durch das Projekt bedingten zusätzlichen Kosten müssen grundsätzlich durch Mittel des Innovationsfonds abgedeckt werden können.
Mögliche Interessenkonflikte und der Konkurrenzdruck zwischen den Krankenkassen würden vermindert, wenn zum Anfang jedes Jahres die gesamte für den Innovationsfonds bestimmte Fördersumme aus dem Budget der GKV herausgelöst und in einen unabhängigen Fonds übertragen würde. Um die Fördergelder würden sich dann interessierte Krankenkassen gleichberechtigt mit anderen berechtigten Stakeholdern im Gesundheitssystem bewerben können. Die Dominanz der großen Versicherer entfiele.
Das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung begrüßt nachdrücklich, dass die Große Koalition die Finanzierung des Innovationsfonds mit 200 Mio pro Jahr weiter führen wird. Diese Mittel sollten mindestens im gleichen Umfang wie bisher (75 Mio €/Jahr) für Projekte in der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Eine Kürzung wäre hier weder inhaltlich noch qualitäts- oder kapazitätsbezogen gerechtfertigt. Thematisch sollten sich zukünftige Ausschreibungen des Innovationsfonds primär an konsentierten Versorgungszielen ausrichten.
Der Vorstand des DNVF setzt sich dafür ein, dass der Innovationsfonds ein Erfolg wird. Das DNVF unterstützt viele der geförderten Projekte bereits intensiv, zahlreiche unserer Mitglieder sind als Mitantragsteller oder Berater in laufende Projekte einbezogen. Unsere fachlichen Arbeitsgruppen und thematischen Querschnittsbereiche stehen allen Mitarbeitern aller Innovationsfondsprojekte offen.
Die Einführung des Innovationsfonds war eine wichtige Maßnahme zur Lösung von bestehenden Versorgungsproblemen und zur Förderung innovativer Versorgungskonzepte in Deutschland. Auf Fehlentwicklungen sollte frühzeitig und konsequent reagiert werden, um Chancen zu wahren und den Innovationsfonds mittel- und langfristig so erfolgreich wie möglich zu machen.