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Eckpunktepapier der Gesundheitsministerkonferenz
Einheitliche Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte?
Bundesweit einheitliche Bestimmungen sowie ein faires und qualitätsgesichertes Überprüfungsverfahren waren das angestrebte Ziel. Resultat der Konferenz ist ein einstimmig verabschiedetes Eckpunktepapier mit Empfehlungscharakter für die Länder, das rechtlich nicht bindend ist.
Was wurde im Einzelnen beschlossen? Ausländische Ärztinnen und Ärzte sollen in Zukunft allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) sowie Fachsprachenkenntnisse mindestens auf Niveau C1 nachweisen. Sofern es sich beim ausländischen Mediziner um einen Muttersprachler handelt oder der Abschluss in deutscher Sprache abgelegt wurde, gilt dies als gegeben. Auch Ärztinnen und Ärzte, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache absolviert oder eine mindestens zehnjährige deutschsprachige Schulausbildung abgeschlossen haben, müssen ihre Sprachkenntnisse nicht gesondert belegen.
Alle anderen Antragsteller sollen dem Willen der Gesundheitsministerkonferenz nach künftig ihre Deutschkenntnisse durch das erfolgreiche Ablegen einer Fachsprachenprüfung unter Beweis stellen. Diese Prüfung soll ein Arzt-Patienten-Gespräch, das Anfertigen eines Arztbriefes sowie ein Gespräch mit einem anderen Mediziner umfassen. Jeder Prüfungsteil soll 20 Minuten dauern, wobei das medizinische Fachwissen des Prüflings nicht in die Bewertung mit einfließen soll. Die Fachsprachenprüfung soll als Einzelprüfung durchgeführt und von mindestens zwei Prüfenden, von denen mindestens die Hälfte Mediziner und möglichst Muttersprachler sind, abgenommen werden. Den Ländern bleibt überlassen, die Prüfung der zuständigen Approbationsbehörde oder einer Ärztekammer zu übertragen. Wird der Test in einem Bundesland erfolgreich abgelegt, wird dies bundesweit als Sprachnachweis akzeptiert.
Über den beschriebenen Fachsprachentest hinaus können die Länder weiterhin andere Sprachenzertifikate akzeptieren, sofern diese geeignet sind, die geforderten Deutschkenntnisse auf B2- bzw. C1-Niveau nachzuweisen.
Ist dies die angekündigte bundesweit einheitliche Regelung? Kommt jetzt ein qualitätsgesichertes Verfahren? Wohl kaum. Positiv zu sehen ist der Wille zur Vereinheitlichung, die Umsetzung im Eckpunktepapier ist jedoch wenig nachhaltig.
So entscheiden weiterhin die einzelnen Bundesländer darüber, welchen Weg sie einschlagen und welche Sprachenzertifikate sie anerkennen. Wie die Empfehlung der Gesundheitsministerkonferenz umgesetzt werden soll, den Nachweis der allgemeinsprachlichen Kenntnisse auf Niveau B2 und der fachsprachlichen Kenntnisse auf Niveau C1 in einer Prüfung zu erbringen, ist unklar. Allgemein- und fachsprachliche Kenntnisse in einer Prüfung abzufragen, ist in den berufsbezogenen Testformaten wie telc Deutsch B2-C1 Medizin der gemeinnützigen telc GmbH gegeben. Dabei jedoch die Allgemeinsprache und die Fachsprache getrennt zu bewerten ist aus testmethodischer Sicht fragwürdig: Fachsprachliche Äußerungen werden von einem Gerüst von Allgemeinsprache getragen, wodurch Fachsprache ohne Allgemeinsprache nicht denkbar ist.
Weiterhin ist der von der Gesundheitsministerkonferenz skizzierte Sprachtest kaum dazu geeignet, die Deutschkenntnisse zugewanderter Mediziner objektiv und fair zu überprüfen. Zum einen ist die Prüfungszeit mit dreimal zwanzig Minuten deutlich zu kurz; zum anderen wird das für die Berufsausübung notwendige Leseverstehen vollständig ausgeklammert. Im Unklaren bleiben darüber hinaus die Bewertungskriterien – unabhängiger linguistischer Sachverstand ist nach dem Beschluss keine Voraussetzung, um dem vorgeschlagenen Prüfungskomitee anzugehören. Dass Ärztinnen und Ärzte, die noch nicht einmal Deutsch als Muttersprache beherrschen müssen, Sprachkompetenzen bewerten, ist in etwa so, als ob Sprachwissenschaftler eine medizinische Diagnose vornähmen. Mit Blick auf die Patientensicherheit, aber auch hinsichtlich fairer Prüfungsbedingungen für ausländische Mediziner ist ein derartiger Test ungenügend.
Aus Sicht der gemeinnützigen telc GmbH ist es essentiell, dass die Bewertung von Sprachkompetenzen von Sprachexpertinnen und -experten vorgenommen wird. Um sicherzustellen, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte sicher im Berufsalltag agieren, müssen zudem alle vier Fertigkeiten – Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben – objektiv und fair geprüft werden. Die Fachsprachenprüfung telc Deutsch B2-C1 Medizin, die erste standardisierte Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzten, die in Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten entwickelt wurde, erfüllt genau diese Anforderungen und prüft sowohl Fach- als auch Allgemeinsprache – dies bestätigten auf Fachtagungen wiederholt auch Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien, Anerkennungsbehörden und Ärztekammern. Behörden und Ministerien erkennen das Zertifikat telc Deutsch B2-C1 Medizin zur beruflichen Zulassung an.
Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich nach Beschluss des Eckpunktepapiers Änderungen der Anerkennungspraxis in den Bundesländern ergeben. Zu wünschen ist, dass der Weg zur Vereinheitlichung weiter beschritten wird – dann aber mit einem objektiven Prüfverfahren, das die Qualität der Patientenversorgung auch wirklich sichert.
Vor welchen Herausforderungen das deutsche Gesundheitssystem in Folge des Fachkräftemangels im medizinischen Bereich steht, fasst diese neue filmische Dokumentation zusammen: www.telc.net/ueber-telc/mediengalerie/video-und-audio/. Neben zugewanderten Fachkräften kommen hier auch betroffene Krankenhäuser und Behörden zu Wort, die die Thematik aus ihrer Sichtweise schildern. Einblick gewährt der Filmbeitrag darüber hinaus in die Hintergründe und Entwicklungsstufen der Fachsprachenprüfungen telc Deutsch B2-C1 Medizin und telc Deutsch B1-B2 Pflege, der ersten objektiven Tests in der Fachsprache für ausländische Mediziner und Pflegekräfte. Gerne stellen wir der Presse die filmische Dokumentation zur Verfügung.