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Dachverband Komplementärmedizin
Fünf Jahre Verfassungsartikel 118a Komplementärmedizin
Am 17. Mai 2009 nahm das Schweizer Volk mit Zweidrittelmehrheit die Vorlage «Ja zur Komplementärmedizin» an und verankerte den Artikel 118a in der Verfassung: «Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin.» Ein für allemal wurde klar, wie breit die Komplementärmedizin in der Bevölkerung abgestützt ist. Das bestätigt eine neue Studie, die durch ValueQuest im Auftrag von Dakomed im April 2014 durchgeführt wurde.
Fünf Jahre nach der Volksabstimmung ist die Bilanz zur Umsetzung der mit dem Verfassungsartikel verbundenen fünf Kernforderungen durchzogen:
- Aufnahme ärztlicher Richtungen der Komplementärmedizin in die
Grundversicherung und in die weiteren Sozialversicherungen
(SUVA, Militär- und Invalidenversicherung). Die Vergütung
erfolgt zurzeit provisorisch bis 2017. Das
Gesundheitsdepartement plant, die von entsprechend ausgebildeten
Ärzten ausgeübte Komplementärmedizin in der Grundversicherung
definitiv den anderen medizinischen Fachrichtung gleichzustellen
und damit grundsätzlich von einer Leistungspflicht auszugehen.
Dazu sind zwei Verordnungsänderungen(KVV und KLV) nötig. Solche
Anpassungen wurden in der Vergangenheit innert weniger Monate
vollzogen.
- Förderung von Lehre und Forschung. Das vom Ständerat bereits
revidierte Medizinalberufegesetz MedBG sieht die Vermittlung von
Grundkenntnissen über Komplementärmedizin in allen medizinischen
Studienrichtungen und der Pharmazie vor. Der Nationalrat berät
als nächster das Gesetz. Damit die Universitäten dies auch
umsetzen, müssen die Lernzielkataloge der jeweiligen
Fachrichtungen angepasst werden. In drei medizinischen
Fakultäten (BE, ZH, VD) gibt es komplementärmedizinische
Institute/Lehrstühle/Kommissionen. Keine Vertretung der
Komplementärmedizin gibt es an den Universitäten Basel und Genf.
- Schaffung nationaler Diplome und kantonaler Berufszulassungen
für nichtärztliche Therapeuten. Die zwei neuen Berufe
diplomierte/r Naturheilpraktiker/in und Komplementärtherapeut/in
mit eidgenössischem Diplom stehen kurz vor der definitiven
Anerkennung. Pilotprüfungen wurden oder werden 2014
durchgeführt. Die ersten ordentlichen höheren Fachprüfungen sind
für 2015 geplant. Gespräche mit den Kantonen über einheitliche
Zulassungsbedingungen sind im Fokus.
- Sicherstellung der Heilmittelvielfalt. Der Nationalrat hat die
Anliegen der Komplementär- und Phytoarzneimittel (Definitionen,
zulassungsfreie Kleinmengenlösung, vereinfachtes
Zulassungsverfahren) ins revidierte Heilmittelgesetz
aufgenommen. Das Gesetz geht nun an den Ständerat. Der
Widerstand von BAG (Bundesamt für Gesundheit) und Swissmedic
bleibt gross.
Keine der Kernforderungen ist zum heutigen Zeitpunkt erfüllt. Die Umsetzung des Volkswillens kommt nur zögerlich voran. Ohne den ständigen Druck des Dakomed auf Politik, Behörden und Verwaltung sähe die Fünfjahresbilanz deutlich schlechter aus.
Die Zusammenarbeit in der von Bundesrat Alain Berset fortgeführten Begleitgruppe ist konstruktiv. Sie ist eine gute Basis für die Fortführung des Umsetzungsprozesses. Wir wünschten uns jedoch ein rascheres Vorgehen.
In den letzten fünf Jahren hat der Dakomed hauptsächlich auf Bundesebene für die Komplementärmedizin gekämpft. In den nächsten Jahren wird der Fokus stärker auf den Kantonen liegen, sind doch diese mehrheitlich für das Gesundheitswesen zuständig. Ihnen obliegt die Spitalplanung, ebenso die Universitätspolitik und die Berufszulassung von Ärzten, Naturheilpraktikerinnen und Komplementärtherapeuten.
Weitere Unterlagen zum Thema:
Dakomed Bulletin 19, Mai 2014 und Bevölkerungsbefragung zur Komplementärmedizin vom April 2014: www.dakomed.ch/Publikationen