- Politik [+]
Gemeinsamer Bundesausschuss
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) errichtet – Institutsleitung benannt
Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus
- zwei Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Andreas Wagener und Dr. Bernd Metzinger
- zwei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Dipl.-med. Regina Feldmann und Dr. Franziska Diel
- einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): Dr. Jürgen Fedderwitz sowie
- fünf Vertretern des GKV-Spitzenverbands: Ulrike Elsner, Uwe Deh, Bettina am Orde, Karl Reuber und Dr. Wolfgang Schrörs
Der vom Stiftungsrat bestellte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- je einem von der DKG, der KBV und der KZBV vorgeschlagenen Mitglied: Georg Baum (DKG), Dr. Andreas Gassen (KBV) und Dr. Wolfgang Eßer (KZBV)
- drei von Seiten des GKV-Spitzenverbands vorgeschlagenen Mitgliedern: Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus von Stackelberg und Gernot Kiefer,
- einem Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Staatssekretär Lutz Stroppe sowie
- dem Vorsitzenden des G-BA: Josef Hecken
Die beratenden Gremien des IQTIG - Kuratorium und Wissenschaftlicher Beirat - werden sich im Laufe des Jahres konstituieren. Deren Zusammensetzung ist ebenso wie die des Stiftungsrats und des Vorstands in der Stiftungssatzung festgehalten.
Sitz des Instituts ist Berlin. Die Anschrift lautet:
IQTIG
Katharina-Heinroth-Ufer 1
10787 Berlin
www.IQTIG.org
Hintergrund - Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) hat der Gesetzgeber in § 137a SGB V den G-BA beauftragt, ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu gründen. Das Institut wird im Auftrag des G-BA Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen erarbeiten.
Die Satzung der Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen als Trägerin des gleichnamigen Instituts nach § 137a Abs. 1 SGB V ist vom G-BA am 21. August 2014 beschlossen und auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht worden.
Die Anerkennung der Stiftung durch die Aufsichtsbehörde liegt seit September vor.