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Krankenhaus
MV hat modernstes Gesetz zur Datennutzung
Die medizinische Forschung in Mecklenburg-Vorpommern kann künftig Krankenhausdaten besser nutzen. Das ermöglicht eine Gesetzesänderung, die der Landtag jetzt beschlossen hat. Im Vorfeld hatte die Universitätsmedizin Greifswald sowohl Parlamentarier als auch die beteiligten Ministerien intensiv beraten und für die Möglichkeit geworben, die Routinedaten zu nutzen.
Aus Sicht des UMG-Dekans Prof. Karlhans Endlich hat MV „jetzt deutschlandweit das modernste Gesetz und den bestabwägenden Ausgleich zwischen verschiedenen Arten von Patienteninteresse“.
Während einer Behandlung werden zahlreiche Daten erfasst. Neben der konkreten Erkrankung und dem durchgeführten Eingriff werden beispielsweise Vorerkrankungen erfasst oder Medikamente, die aus völlig anderem Grund regelmäßig eingenommen werden. Diese Informationen fallen routinemäßig an, sie konnten bisher aber nicht einfach zusammengeführt und verwendet werden.
Gibt es jedoch einen konkreten Anlass zur Annahme, einen höheren Therapieerfolg erzielen zu können, wenn parallel ein bestimmtes Medikament eingenommen wird, beginnen Forschende bei Null: Sie beantragen eine Studie und das Recht, nun Daten zu sammeln. Dann suchen sie Probanden. Je weniger Menschen sich melden oder geeignet sind, desto weniger Aussagekraft hat eine Studie.
Künftig sollen bei nachgewiesenem öffentlichem Interesse und der Genehmigung durch eine Ethikkommission unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten Informationen genutzt werden dürfen, die in den Krankenhäusern ohnehin anfallen. Die Daten werden dazu pseudonymisiert, wobei die persönlichen Daten, wie Name und Geburtsdatum von den medizinischen Daten getrennt werden. Eine Rückverfolgung auf den einzelnen Patienten ist damit für die Forschenden nicht mehr möglich. Auch sollen Krankenhäuser solche pseudonymisierten Routinedaten leichter austauschen können. Damit kann schnell mit deutlich höheren Fallzahlen und einer entsprechend größeren Belastbarkeit gearbeitet werden.
Selbstverständlich können Patienten von Beginn an oder auch im Nachhinein ausschließen, dass ihre Daten überhaupt verwendet werden. „Dazu müssen wir jetzt entsprechende Widerspruchsstellen einrichten“, beschreibt Prof. Ulf Glende den nächsten Schritt. Er ist der Datenschutzbeauftragte der Unimedizin Greifswald und war einer der Berater der Politik im Vorfeld des Landtagsbeschlusses: „Damit haben die Patienten die Möglichkeit zu bestimmen, ihre Daten nicht zu Verfügung zu stellen, wenn sie es wünschen. Dies war eine wichtige Forderung“, begründet Glende.
Ein anderer Experte ist Prof. Lars Kaderali. Der Bioinformatiker der Unimedizin Greifswald hatte während der Corona-Pandemie Rechenmodelle entwickelt und damit Vorhersagen zu Infektionszahlen und Betten-bedarf treffen können, die Bundes- und Landespolitik verwendet hatten. Auch Kaderali hat die Politik in den vergangenen Monaten wieder vielfach beraten. Für ihn steht fest: „Durch die Möglichkeit, Routinedaten für die Forschung zu verwenden, können medizinische Forschungsfragen nun mit deutlich größeren Datenmengen viel präziser beantwortet oder erstmals überhaupt angegangen werden.“ Das gelte insbesondere „für den Einsatz von Methoden der künstlichen Intelligenz, für die große Datenmengen zum Training benötigt werden, die aber gleichzeitig das Potenzial haben, die Patientenversorgung signifikant zu verbessern.“
„Das Gesetz wird es uns ermöglichen, Krankheiten besser zu behandeln“, ist Prof. Uwe Reuter sicher, „es kommt den Patientinnen und Patienten unmittelbar zugute.“ Die Unimedizin Greifswald sei allen Beteiligten dankbar, dass diese rechtliche Grundlage gelegt wurde. „Wir sind durchaus stolz darauf, dass wir diesen Prozess mit unserer Expertise unterstützen konnten. Jetzt sind wir am Zug, die organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen und dann belastbare Ergebnisse zu liefern.“