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Krankenhausstrukturgesetz
Nicht zu Lasten der Patienten!
Das Krankenhausstrukturgesetz in seiner jetzigen Form wird die ohnehin schwierige Finanzlage der deutschen Kliniklandschaft weiter verschärfen – darin sind sich Klaus Fischer, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Regensburg (UKR), Sabine Beiser und Dr. Andreas Kestler, Geschäftsführer des Krankenhauses Barmherzige Brüder Regensburg, Florian Glück, Geschäftsführer des Caritas-Krankenhauses St. Josef Regensburg, sowie Kurt Häupl, Vorstand der medbo Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz, einig. Die geplante Ausweitung der Abschläge für Mehrleistungen (Fixkostendegressionsabschläge), die Abschaffung des Versorgungszuschlages und monetäre Qualitätsbewertungen würden sich finanziell erheblich auswirken und die Versorgungsqualität – auch mit Blick auf sich abzeichnende Kapazitätsengpässe – keineswegs nachhaltig verbessern.
Das Krankenhausstrukturgesetz soll die Finanzierung der stationären Patientenversorgung in Deutschland neu ordnen. Dabei sind keine wesentlichen Budgetausweitungen durch die Bundesregierung vorgesehen, sondern die vorhandenen Mittel sollen durch Änderungen am Finanzierungsumfang effizienter eingesetzt werden. Das Gesetz wird im November 2015 die zweite Lesung im Bundestag durchlaufen und soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Krankenversorgung am finanziellen Limit
„Wir können dieses Gesetz nicht für gut befinden, weil es die Krankenhausfinanzierung in Deutschland nicht auf eine solide Basis stellt, sondern durch kreative Abschläge und wenig nachvollziehbare Umverteilung die Budgets der Klinika eher drosselt“, warnt Klaus Fischer vom UKR. So fordert zum Beispiel der im Gesetz vorgesehene Fixkostendegressionsabschlag von den Klinika, noch mehr in finanzielle Vorleistung zu gehen – und das, obwohl noch nicht einmal die Tarifsteigerungen der letzten Jahre in den Haushalten der Krankenhäuser ausgeglichen wurden. „Mit Produktivitätssteigerungen kann man das nicht auffangen – wir arbeiten am Limit“, gibt Sabine Beiser vom Krankenhaus Barmherzige Brüder zu bedenken. „Man kann nicht einerseits politisch fordern, die Leistungen der Pflegekräfte und Ärzte in Deutschland mehr anzuerkennen und ihnen andererseits noch mehr Leistung abverlangen, um die Defizite, die dieses Gesetz in die Klinikbudgets bringen wird, auszugleichen“, stimmt auch Florian Glück vom Caritas-Krankenhaus St. Josef zu.
Worum geht es genau? Das Problem der Abschläge für Mehrleistungen liegt darin begründet, dass Klinika, die ihre Leistungen ausweiten, diese aktuell drei Jahre lang nur zu 75% vergütet bekommen (Mehrleistungsabschlag). Mit der Einführung des KHSG in seiner jetzigen Form würde sich dies noch verschärfen, wenn Mehrleistungen ab dann für fünf Jahre lang nur zu maximal 65% vergütet werden (Fixkostendegressionsabschlag).
„Das zeigt, dass Leistungsausweitungen in der Krankenhausversorgung finanziell bestraft werden und damit gar nicht erst stattfinden sollen“, erläutert Klaus Fischer. „Wie aber können wir dann die Herausforderungen der immer älter werdenden Gesellschaft bewältigen? Und wie viel medizinischen Fortschritt kann sich unsere Gesellschaft dann in Zukunft noch leisten?“, gibt Fischer zu bedenken.
Qualitätsoffensive mit erheblichen Qualitätsmängeln
Das Gesetz sieht außerdem vor, die Qualität der in deutschen Klinika erbrachten Leistungen stärker zu bewerten und damit finanzielle Zu- und Abschläge zu verknüpfen. „Der Gedanke der Qualitätsoffensive an sich ist voll und ganz zu unterstützen, wenngleich gerade der Krankenhausbereich wie kaum ein anderer Sektor in Deutschland bereits mit hoher Transparenz arbeitet und vielfältige Qualitätssicherungsprozesse realisiert hat“, merkt Dr. Andreas Kestler an. Es müsse aber dringend klargestellt werden, welche Qualitäten für die monetäre Bewertung dienen sollen und anhand welcher Kriterien man diese messen und vergleichen will. „Darauf gibt das Gesetz bisher keine Antwort“, so Dr. Kestler. Auch bleibe zu befürchten, dass viele Klinika aufgrund personeller Engpässe bei Pflege und / oder Ärzteschaft die künftigen Qualitätsauflagen, insbesondere die damit einhergehenden Forderungen an eine umfassende Patientendokumentation, gar nicht erfüllen können, dafür mit finanziellen Abschlägen belegt werden und weiter ins Defizit rutschen.
Kritische Stärkung des MDK
Die Qualitätskriterien selbst sind noch nicht näher definiert, wohl aber legt das Krankenhausstrukturgesetz schon fest, dass die Qualitätsvorgaben künftig vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kontrolliert werden sollen. Dieser ist von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. „Wir sind durchaus damit einverstanden, dass Qualitätsvorgaben auch auf ihre Einhaltung kontrolliert werden müssen. Aber wir sehen im MDK nicht die geeignete Institution hierfür“, erklärt Florian Glück. Qualitätskontrollen bedeuten Überprüfungen tief in die Klinikstrukturen hinein. „Dies kann und darf nur von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden, die ja schon existiert“, so Glück.
Kürzungen statt Entlastungen
Darüber hinaus belasten weitere Regelungen des Krankenhausstrukturgesetzes die Krankenhäuser. „Der Wegfall des Versorgungszuschlages im Jahr 2017 wirkt sich für unsere somatischen Kliniken wie eine Preiskürzung um 0,8% aus. Eigentlich war ursprünglich von Entlastungen für die Krankenhäuser die Rede“, konstatiert Kurt Häupl von der medbo. Zusätzlich wird bereits ab 2016 der Verhandlungsspielraum für die Festsetzung der Krankenhausbudgets auf maximal ein Drittel der Differenz zwischen Grundlohnrate und Orientierungswert begrenzt. Zuletzt war die volle Differenz verhandelbar.
Forderungen an die Politik formuliert
Die vier Regensburger Klinika haben Ihre Bedenken am Krankenhausstrukturgesetz in einem Positionspapier zusammengefasst und fordern die Bundestagsabgeordneten sowie die Bundesregierung auf, die breite Kritik aus der Krankenhauslandschaft ernst zu nehmen und das Gesetz nachzubessern. „Die Mitarbeiter in unseren Krankenhäusern arbeiten Tag und Nacht dafür, dass jeder Patient adäquat versorgt wird, dass medizinischer Fortschritt zu mehr Heilungserfolgen führt und dass bei allem wirtschaftlichen Druck, der auf dem Gesundheitswesen lastet, nie die menschliche Komponente verlorengeht. Das Krankenhausstrukturgesetz in der jetzigen Formulierung würde diese Qualitätsmerkmale der stationären Patientenversorgung nachhaltig beeinträchtigen“, so die vier Geschäftsführer und Vorstände.