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Ministerin Steffens
NRW fördert erstmals Selbsthilfe von Pflegebedürftigen und Angehörigen
„Selbsthilfe ist ein stabilisierender Anker im Pflegealltag. Der Austausch mit Menschen, die in einer vergleichbaren Situation sind, sowie von den Erfahrungen anderer zu profitieren, kann zu Entlastung führen und Kräfte mobilisieren“, erklärte Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens anlässlich der Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung mit den Landesverbänden der Pflegekassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung. „Außerdem wollen wir eine Vernetzung der Pflegeselbsthilfe mit professionellen Pflege-, Hilfe- und Unterstützungsangeboten vor Ort fördern. Das kann Angehörige beispielsweise ermutigen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, sich selbst zu entlasten und so die eigene Gesundheit zu erhalten“, so Steffens weiter.
In Nordrhein-Westfalen leben mehr als 580.000 Pflegebedürftige und geschätzt eine Millionen pflegende Angehörige. Während Selbsthilfeorganisationen im Gesundheitsbereich seit langem etabliert sind, fehlt es an vergleichbaren Strukturen in der Pflege. Der neue „Landesförderplan Alter und Pflege“ für die Jahre 2016 und 2017 sieht deshalb erstmals Fördermöglichkeiten für den Auf- und Ausbau von Selbst-hilfegruppen und -organisationen sowie von Pflegeselbsthilfe-Kontaktbüros vor. Gefördert werden sollen vorrangig Projekte und Initiativen von pflegenden Angehörigen, sodass Betroffenen landesweit flächendeckend entsprechende Angebote zur Verfügung stehen. „Unser Motto dabei ist: ,Vorhandenes stärken – Neues ermöglichen‘. Angehörigen soll der Zugang zu bestehenden Selbsthilfegruppen erleichtert sowie die Gründung neuer lokaler Gruppen in vielfältiger Trägerschaft ermöglicht werden. Auch für eine an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Versorgung im Quartier sind Einrichtungen der Pflegeselbsthilfe von großer Bedeutung“, sagte Ministerin Steffens.
„Wir freuen uns, dass unsere Initiative zur Pflegeselbsthilfe in NRW durch das Land unterstützt wurde“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW, der im Namen aller Pflegekassen in NRW den Vertrag unterzeichnete. „Die Pflegeselbsthilfe trägt dazu bei, dass Menschen, die Angehörige, Freunde oder Nachbarn pflegen, gestärkt werden. Dadurch können Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause bleiben. Das entspricht den Wünschen der Versicherten.“
Um die Pflegeselbsthilfe-Struktur zu unterstützen, haben auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Landesverband der Alzheimergesellschaften und der Landesbeauftragte für Patientinnen und Patienten ihre vielfältigen Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse eingebracht und die Vereinbarung unterzeichnet.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Aufbau von Unterstützungsstrukturen nun umgesetzt werden kann“, so Andreas Johnsen, Vorsitzender Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW. „Wir werden unsere vielfältigen Erfahrungen und unseren Sachverstand im Bereich der Selbsthilfe einbringen, um den Aufbau der Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe in Nordrhein-Westfalen nach Kräften zu fördern und die Selbsthilfe-Ressourcen der Betroffenen zu mobilisieren."
Ebenfalls unterzeichnet haben die kommunalen Spitzenverbände, die sich für die Entwicklung einer Pflegeselbsthilfe-Struktur vor Ort einsetzen und Selbsthilfegruppen in ihre kommunalen Netzwerke einbinden wollen. Angestrebt werden zum Beispiel Kontaktbüros-Pflegeselbsthilfe in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus planen Land und Pflegekassen eine landesweite Koordinierung sowie eine wissenschaftliche Begleitung des „Landesnetzes Pflegeselbsthilfe“.
„Die Unterzeichnung der Zielvereinbarung ist der Abschluss eines partizipativen Beratungsprozesses aller Beteiligten und gleichzeitig der Start für eine Förderung, die konsequent die betroffenen Menschen in den Mittelpunkt stellt“, betonte Ministerin Steffens.
Hintergrund:
- Im Sozialgesetzbuch zur Pflegeversicherung (SGB XI) ist festgelegt, dass die Pflegekassen pro Jahr und Versicherten 0,10 Euro für die Förderung der Pflegeselbsthilfe zur Verfügung stellen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Gruppe oder Organisation die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Eine Förderung der Pflegeselbsthilfe ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Zweckbestimmung bereits eine Förderung als Gesundheitsselbsthilfe (nach SGB V) erfolgt.
- Die Vereinbarung sieht u.a. landesweit die Einrichtung von „Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“ vor, die lokale Selbsthilfegruppen begleiten und die Gründung neuer Gruppen anregen. Land und Pflegekassen stellen für die Förderung dieser „Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe“ jeweils bis zu 30.000 € /Jahr zur Verfügung. Die einzelnen Selbsthilfegruppen können mit bis zu 1000 € / Jahr zzgl. 600 € Anschubfinanzierung gefördert werden.
- Weitere Informationen zum Förderangebot „Pflegeselbsthilfe“ und dem „Landesförderplan Alter und Pflege“ finden Interessierte auf der Internetseite des Ministeriums
Ergänzende Informationen zum Titelbild:
Ministerin Barbara Steffens (vorne Mitte) unterzeichnet die Vereinbarung zur Bildung eines Landesnetzes Pflegeselbsthilfe „Vorhandenes stärken – Neues ermöglichen“ mit den Partnerinnen und Partnern der Vererinbarung.