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  • von Thomas Heckmann

Deutsche Krebsgesellschaft e.V.

Onkologische Fachorganisationen begrüßen die Verabschiedung des KFRG

Brandenburger Tor Berlin. © Foto: Carl-Ernst Stahnke / pixelio.de
Brandenburger Tor Berlin. © Foto: Carl-Ernst Stahnke / pixelio.de

Mit der Verabschiedung des Krebsfrüherkennungs- und Registerge-setzes (KFRG) durch den Deutschen Bundestag ist ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Krebsversorgung in Deutschland gelegt. Höhere Fallpauschale schafft gute Bedingungen für klinische Krebsregister.

So lautet das einhellige Urteil der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe, und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tumorzentren. Alle drei Organisationen begrüßen insbesondere die Zustimmung des Bundestags zur Erhöhung des Kassenanteils, mit dem künftig die Betriebskosten der klinischen Krebsregister in Deutschland finanziert werden sollen. Die so genannte Fallpauschale wurde von ursprünglich vorgesehenen 94 Euro auf 119 Euro angehoben.

Das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG) folgt den Umsetzungsempfehlungen des Nationalen Krebsplans, indem es die Rahmenbedingungen zur Durchführung organisierter Früherkennungsprogramme regelt. Ferner sieht es vor, dass alle Bundesländer klinische Krebsregister einrichten, die als fachlich unabhängige Einrichtungen alle wichtigen im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallenden Daten erfassen. 

Das Gesetz schaffe einheitliche Voraussetzungen, um den gesamten  Behandlungsverlauf von Krebspatienten einschließlich des Behandlungsergebnisses zu erfassen und die Ergebnisqualität darzustellen, erklärte Dr. Monika Klinkhammer-Schalke, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tumorzentren. „Mittels der Krebsregisterdaten wird es möglich sein, die Qualität der Therapie zu optimieren und die Krebsbehandlung insgesamt zu verbessern“, sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. Zu begrüßen sei zudem, dass das Gesetz auch neue Möglichkeiten für die Versorgungsforschung eröffnet, denn die Daten der klinischen Krebsregister sollen unter strengem Datenschutz auch der Wissenschaft zur Verfügung stehen. Neben der Qualitätssicherung könnten so auch wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen entstehen.

„Eine Verbesserung der onkologischen Versorgung durch die flächendeckende Einrichtung klinischer Krebsregister gelingt nur durch eine möglichst vollständige und aktuelle Registererfassung aller relevanten Daten. Das setzt gut ausgebildetes Personal und eine leistungsfähige EDV-Struktur voraus“, ergänzte Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. „Deshalb haben wir uns gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tumorzentren für eine angemessene Finanzierung der Krebsregister stark gemacht. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Politik bei der Verabschiedung des Gesetzes unseren Empfehlungen gefolgt ist.“ Bereits im Dezember 2012 hatte die Deutsche Krebshilfe ihre Bereitschaft erklärt, 90 Prozent der Investitionskosten für den Aufbau der Krebsregister – 7,2 Mio. Euro – zu übernehmen. Die Länder tragen die verbleibenden zehn Prozent. 

Das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG)

Das KFRG enthält Regelungen zur Krebsfrüherkennung und zum flächendeckenden Ausbau klinischer Krebsregister. So sollen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen künftig als organi-sierte Früherkennungsprogramme durchgeführt werden, und zwar unter Berücksichtigung hochwertiger nationaler und europäischer Leitlinien. Das betrifft derzeit - neben dem bereits eingeführten Mammographie-Screening - vor allem die Früherkennung von Gebärmutterhals- und Darmkrebs. 

Die laut Gesetz vorgesehene Einrichtung klinischer Krebsregister erfolgt durch die Länder, wobei die Daten flächendeckend und möglichst vollzählig erfasst sowie jährlich landesbezogen ausgewertet werden. Die Datenerfassung erfolgt bezogen auf den Behandlungsort und erlaubt einen wohnortbezogenen Datenaustausch, d.h. die behandelnde Einrichtung meldet alle Schritte zur Behandlung eines Krebsfalls an das für sie zuständige Register. So können die ausgewerteten Daten an die Leistungserbringer vor Ort zurückgemeldet werden. Die Auswertung baut hierfür auf statistisch gut auswertbaren hohen Fallzahlen auf. Eine datensparsame Tumordokumentation schafft zudem bundesweit einheitliche Voraussetzungen für die Datenerfassung und hilft, Mehrfachdokumentationen zu vermeiden. 

Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
Katrin Mugele, Pressestelle der Deutschen Krebsgesellschaft, Kuno-Fischer-Straße 8, 14057 Berlin, Tel.: 030 / 787 087 53, Fax: 03212 / 781 686 9, eMail: mugele@krebsgesellschaft.de
01.02.2013
06.03.2024, 15:44 | vth
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