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Neue Nachtdienstregelung
Pflegebedürftige brauchen zu jeder Zeit Betreuung
Besonders nachts kann es zum Beispiel zu Unruhezuständen oder Stürzen kommen. In solchen Momenten ist eine Pflegekraft der rettende Anker, der einem wieder auf die Beine hilft."
Die Ministerin fügte hinzu: „Künftig muss in den Einrichtungen mindestens eine Pflegekraft für maximal 40 Bewohner als Nachtdienst anwesend sein. Die Zahl der schwerstpflegebedürftigen, multi-morbiden Menschen ist in den stationären Einrichtungen hoch und wird weiter steigen. Gerade während der Nacht werden Pflegekräfte mit verschiedensten Anforderungen und besonderen Problemsituationen konfrontiert. Hier soll keiner allein gelassen werden - auch nicht das Personal.“
Huml unterstrich: „Deshalb halte ich den neuen Nachtdienstschlüssel für absolut richtig und notwendig. Denn nur so kann eine umfassende Versorgung garantiert werden - und somit auch den Angehörigen das gute Gefühl vermittelt werden, dass sie ihre Liebsten zu jeder Tages- und Nachtzeit in guten Händen wissen."
Die Ministerin verwies ferner darauf, dass mit dem kommenden zweiten Pflegestärkungsgesetz der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird. Sie betonte: "Damit wird endlich Demenzkranken der gleiche Zugang zur Versicherung gewährt wie körperlich Beeinträchtigten."
Huml fügte hinzu: "Aber es bleibt aber noch viel zu tun. So setze ich mich darüberhinaus für ein neues Pflegeberufegesetz mit generalistischer Pflegeausbildung ein, das auch eine einheitliche und gerechte Finanzierung der Ausbildung regelt."