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Ärztekammer Nordrhein
Rheinische Ärzte äußern sich zur aktuellen Gesundheitspolitik

"Unsere Patientinnen und Patienten haben das Recht, genauso gut gestellt zu werden wie die Patienten zum Beispiel in Bayern oder in Niedersachsen."
Die ambulante vertragsärztliche Versorgung leidet in Nordrhein seit dem Jahr 2009 im Vergleich zu anderen Regionen unter unbegründeten Unterschieden. Obwohl die Versicherten in Nordrhein-Westfalen den gleichen Beitragssatz zahlen wie alle anderen Versicherten im Bundesgebiet, sind Nordrhein und Westfalen seit Jahren bei der Vergütung je Versichertem schwerwiegend und fortlaufend benachteiligt.
Die Delegierten appellierten deswegen an die neugewählten Akteure in Bundesregierung und Bundestag, im Sinne des Koalitionsvertrages "schnell für eine bundesweite Vergütungsgerechtigkeit zu sorgen und die Diskriminierung der Versicherten nach Wohnort zu beenden".
Darüber hinaus hat die rheinische Ärzteschaft den Bundesgesetzgeber zu einer umfassenden Reform des derzeitigen Fallpauschalensystems (G-DRG-System) zur Finanzierung der Krankenhäuser und Universitätskliniken aufgefordert. Eine wohnortnahe und flächendeckende Versorgung der Menschen lasse sich nur durch eine grundlegende Überarbeitung der Pauschalen gewährleisten, sagte Ärztekammer-Präsident Henke. Hintergrund sind Prognosen, wonach im vergangenen Jahr jede zweite Klinik mit einem Defizit abgeschlossen haben könnte.
So müssten aktuelle Kostenentwicklungen realistisch erfasst und zeitnah bei der Vergütung berücksichtigt werden, heißt es in einem entsprechenden Beschluss. "Extremkostenfälle müssen sachgerecht abgerechnet werden können. Die sichere Versorgung der Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten ist durch Vergütungszuschläge zu gewährleisten. Krankenhausträger und Kostenträger sollen die Möglichkeit erhalten, in regionalen und lokalen Verhandlungen dem spezifischen Versorgungsbedarf vor Ort gerecht zu werden." Auch müsse das künftige Entgeltsystem die Tarifsteigerungen für Ärztinnen, Ärzte und Angehörige der Gesundheitsfachberufe zu 100 Prozent refinanzieren.
Die Kammerversammlung forderte die NRW-Landesregierung ebenfalls auf, sich für eine Reform der Investitionsfinanzierung einzusetzen sowie ihren Verpflichtungen im Lande in angemessenem Umfang nachzukommen und appellierte an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, "jede Form der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen".
Angesichts der seit Jahresbeginn wieder aufgeflammten öffentlichen Diskussion über die Sterbehilfe bekräftigten die Delegierten in Düsseldorf ihre Haltung, dass Ärztinnen und Ärzte aus berufsethischen Gründen nicht an Selbsttötungen mitwirken und schon gar nicht dazu gesetzlich verpflichtet werden dürfen.
"Ärztinnen und Ärzte treten für eine Kultur der Zuwendung und des Gesprächs mit dem Patienten ein, auch und gerade in scheinbar aussichtslosen Situationen", so Rudolf Henke. Der Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden sei ein Gradmesser für die Humanität der Gesellschaft. Eine organisierte Ermutigung zur Selbsttötung könne zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen, in dem sich schwerkranke, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zur Selbsttötung gedrängt fühlen könnten.