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Bayerischer Organspendepreis 2015
Staatsministerin Müller: Verantwortung gegenüber den Patienten auf der Warteliste
Müller betonte bei der 15. Jahrestagung der bayerischen Transplantationsbeauftragten im Landtag die Verantwortung aller Akteure im Gesundheitswesen für die Patienten und Patientinnen, die dringend auf ein neues Organ warten. Die Ministerin führte aus: "Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der heute ausgezeichneten Krankenhäuser haben sich in besonderer Weise um die Organspende verdient gemacht. Ihr Engagement trägt dazu bei, das Vertrauen in die Organspende zu stärken und die Organspendebereitschaft weiter zu steigern."
Im Jahr 2014 gab es in Bayern 120 Organspender. Das stellte nur eine geringfügige Veränderung gegenüber 2013 mit 118 Organspendern dar. Betrachtet man die ersten sechs Monate dieses Jahres konnte mit 81 Organspendern jedoch eine deutliche Steigerung gegenüber demselben Vorjahreszeitraum (62) verzeichnet werden.
Kriterien für die Vergabe des Bayerischen Organspendepreises durch die DSO sind unter anderem die Unterstützung der Transplantationsbeauftragten durch die Klinikleitungen, die Fortbildung des Klinikpersonals sowie die Erarbeitung von Leitlinien und Verfahrensschritten für den Fall einer Organspende.
Breidenbach erklärte: "Wir danken den Mitarbeitern in den heute ausgezeichneten Krankenhäusern für die gute Zusammenarbeit." Er erläuterte: "In allen Kliniken sind die Transplantationsbeauftragten die wichtigsten Ansprechpartner für die DSO. Sie etablieren professionelle Organisationsabläufe in den Kliniken. Zu ihren Aufgaben gehören die Erkennung möglicher Spender, die Kontaktaufnahme mit der Koordinierungsstelle, die Betreuung der Angehörigen und die Information der Kollegen."
Der Medizinische Vorstand der DSO, Dr. med. Axel Rahmel, sagte: "Unsere Arbeit kann nur gelingen, wenn wir eng mit den Krankenhäusern zusammenarbeiten. Dort setzen sich zusammen mit den Transplantationsbeauftragten viele Pflegende und Ärzte mit großem persönlichen Engagement für die Organspende ein." Er ergänzte: "Wir werden diese Kooperation mit den Kliniken weiter stärken, unsere Unterstützungsangebote intensivieren und den individuellen Bedürfnissen anpassen. Die neuen Verfahrensanweisungen bilden dafür eine wichtige Grundlage."
Die DSO ist die Koordinierungsstelle für die postmortale Organspende gemäß TPG und bietet den rund 1.300 Entnahmekrankenhäusern in Deutschland umfassende Dienstleistungen bei den Abläufen der Organspende an. Dazu gehören die organisatorische Unterstützung zur Durchführung der Feststellung des Todes durch irreversiblen Ausfall der Gesamtfunktionen des Gehirns, die Teilnahme am Gespräch mit den Angehörigen, die medizinischen Maßnahmen zur Erhaltung von Organen und zum Schutz der Organempfänger sowie die Koordinierung der Organentnahme und des Transports der Organe zum Transplantationszentrum.
Mehr Informationen finden Sie im Internet unter:
www.organspende.bayern.de