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Prof. Dr. F.U. Montgomery
Statement zu den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform
Zu den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:
"Dass sich Bund und Länder mit dem Umbau unseres Krankenhaussystems beschäftigen, zeugt zumindest von einem gewissen Bewusstsein für die drängenden Probleme in unseren Kliniken. Ernüchternd sind jedoch die Ergebnisse und lassen an den antiken Ausspruch denken: Der Berg kreißt und gebiert eine Maus. Da tagen Bund und Länder monatelang im Geheimen und heraus kommt ein dünnes Eckpunktepapier, das außer den aus dem Koalitionsvertrag längs bekannten Ankündigungen kaum etwas substanziell Neues zu bieten hat. Wenn aus der Krankenhausreform noch etwas werden soll, müssen Bund und Länder inhaltlich nachlegen. Zumindest sind einige der angekündigten Vorhaben durchaus sinnvoll. Es ist gut, dass sich die Finanzierung der Betriebskosten in Zukunft etwas mehr an den tatsächlichen Kosten der Kliniken orientiert und dass Krankenhäuser, die in einem hohem Maße Notfallstrukturen vorhalten müssen, finanziell besser gestellt werden. Wir begrüßen auch die vorgesehene stärkere Berücksichtigung der vielfältigen Aufgaben der Universitätsmedizin und von Zentren bei der Vergütung. In anderen wichtigen Bereichen hätte die Arbeitsgruppe die Ursachen für Fehlentwicklungen analysieren und konzeptionelle Lösungsvorschläge erarbeiten müssen. Stattdessen betreibt sie Symptombekämpfung. So wird zur Abwicklung defizitärer Häuser ein Sonderfonds eingerichtet. Nach dem Prinzip "Zuckerbrot und Peitsche" wird gute Qualität belohnt und schlechte bestraft. Weitere Instrumente zur Leistungssteuerung werden implementiert und die Kontrollaktivitäten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ausgebaut. Der Politik muss endlich klar werden, dass gute medizinische Versorgung nicht zum Nulltarif zu haben ist. Wenn sie eine Qualitätsoffensive in der Krankenhausversorgung ausruft, dann muss sie auch für eine qualitätssichernde Finanzierung des stationären Sektors sorgen. Das fängt mit der Reform des starren und unflexiblen Fallpauschalensystems an. Krankenhäuser und Kostenträger brauchen bei ihren Budgetverhandlungen mehr Ermessensspielräume, damit die Sicherstellung der wohnortnahen Krankenhausbehandlung in strukturschwachen Gebieten ebenso berücksichtigt werden kann, wie die Finanzierung von Extremkostenfällen.
Ebenso dringender Reformbedarf besteht bei der Investitionsförderung durch die Bundesländer. Die Investitionsmittel sind seit 1991 um rund 30 Prozent gesunken - und das trotz stetig steigender Anforderungen an die Krankenhäuser. Das daraus entstandene Defizit beläuft sich bundesweit auf mehr als 30 Milliarden Euro. Und in den Eckpunkten verpflichten sich die Länder gerade einmal, den Durchschnitt ihrer Krankenhausausgaben der Jahre 2012 bis 2014 fortzuführen. Dadurch aber würde die Unterfinanzierung der letzten Jahre allenfalls beibehalten. Der Investitionsstau ließe sich so nie auflösen. Wir brauchen deshalb klare und einklagbare Verpflichtungen der Länder für Krankenhausinvestitionen und auch der Bund muss ergänzend Mittel zur Verfügung stellen."