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Nutzenbewertung
Wer ein neues Arzneimittel auf den Markt bringt, muss sich der Nutzenbewertung durch G-BA und IQWiG stellen. Zeigt der Daumen nach oben, wird dann mit dem GKV-Spitzenverband über den Preis verhandelt. Da für jede Indikation ein entsprechender Mehrwert nachgewiesen und quantifiziert werden muss, kann es theoretisch passieren, dass ein- und dasselbe Arzneimittel je nach Anwendungsgebiet zwei unterschiedliche Preise hat. Der GKV-Spitzenverband sieht diese Gefahr jetzt auf sich zukommen und fordert eine gesetzliche Klarstellung, so apotheke-adhoc.de Weiterlesen