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Hermann Gröhe
Versorgungsstärkungsgesetz verbessert die Versorgung und stärkt die Patientenrechte
"Ärzte sollen dort tätig sein, wo sie für eine gute Versorgung der Patienten gebraucht werden. Deshalb ermöglichen wir es den Kassenärztlichen Vereinigungen, zum Beispiel durch Zuschüsse für eine Praxis-Neueröffnung, überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen – und zwar bevor eine Unterversorgung entsteht. Das nutzt Ärzten und Patienten. Außerdem stärken wir die Patientenrechte. Denn Terminservicestellen helfen gesetzlich Versicherten, wenn es beim Facharzttermin einmal hakt. Ziel ist, dass jeder, der eine medizinische Versorgung braucht, diese innerhalb der nächsten vier Wochen erhält", so der Minister weiter.
Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz trägt dazu bei, eine gut erreichbare, flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten in allen Regionen Deutschlands auf hohem Niveau sicherzustellen. Gleichzeitig stärkt es die Patientenrechte und verbessert die Versorgungsqualität.
Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzes:
- Die Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden weiter entwickelt. Das Gesetz ermöglicht es den Kassenärztlichen Vereinigungen, über Strukturfonds überall in Deutschland Anreize für die Niederlassung von Ärzten zu schaffen, schon bevor Unterversorgung droht (z.B. durch Zuschüsse für die Praxis-Neueröffnung oder für besonders gefragte Leistungen). Das nutzt Ärzten und Patienten.
- Künftig werden mehr Weiterbildungsstellen gefördert. So steigt die Zahl der zu fördernden Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin von 5.000 auf 7.500. Für Fachärzte, die an der Grundversorgung teilnehmen, werden weitere 1.000 Stellen gefördert.
- Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden Terminservicestellen einrichten, die dazu beitragen sollen, die Wartezeiten auf einen Facharzttermin zu verkürzen.
- Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass Operationen nur dann erfolgen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Deshalb wird das Recht der Versicherten auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung gestärkt. Für bestimmte planbare und besonders mengenanfällige Eingriffe wird ein strukturiertes qualitätsgesichertes Zweitmeinungsverfahren eingeführt. Der behandelnde Arzt muss die Patienten auf ihr Recht auf Zweitmeinung hinweisen. Zudem werden die Anforderungen an die Qualifikation des Arztes, der eine Zweitmeinung ausstellt künftig, klar geregelt.
- Die Krankenhäuser erhalten erweiterte Möglichkeiten, um erforderliche Leistungen, zum Beispiel Arzneimittel, verordnen zu können. Zudem werden die Krankenkassen stärker in den Prozess des Entlassmanagements einbezogen. Die Hochschulambulanzen profitieren von verbesserten Finanzierungs- und Teilnahmebedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung.
- Das Versorgungsstärkungsgesetz dient der Entwicklung neuartiger Versorgungsformen: Beim Gemeinsamen Bundesausschuss wird ein Innovationsfonds eingerichtet. Mit jährlich 300 Millionen Euro werden von 2016 bis 2019 innovative Versorgungsformen gefördert.
- Die Hebammen werden deutlich entlastet: Kranken- und Pflegekassen sollen künftig auf Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen verzichten. Das kann dazu beitragen, die Versicherungsprämien langfristig zu stabilisieren und den Versicherungsmarkt zu beleben. Zudem trägt dies dazu bei, eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe dauerhaft sicherzustellen.