Konkreter Anlass für die Beauftragung des IQWiG, ein Konzept zu AbD bei Marktzugang mehrerer Arzneimittel einer Wirkstoffklasse zu erstellen, war die aktuelle Situation bei der Therapie hämatoonkologischer Erkrankungen. Hier sind bereits jetzt mehrere CAR-T-Zelltherapien zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen und Patienten mit B-Zell-Lymphomen zugelassen; weitere Wirkstoffe dürften folgen.
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Der Vorstand des DNVF begrüßt die aktuellen „Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds“ des Bundesverbandes Managed Care (BMC) und unterstützt die darin angesprochenen Vorschläge zur Projektkonzeption und den inhaltlichen und fördertechnischen Projektphasen.
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Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist Mitte Dezember 2016 hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine Übersicht über die geförderten Projekte zur Versorgungsforschung veröffentlicht. Die Liste ist ab sofort auf den Internetseiten des Innovationsausschusses einsehbar.
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"Kein Zusatznutzen" bei Arzneimitteln bedeutet: Ein Medikament hat zumindest so viel Nutzen wie bisherige Therapien.
Aber Patienten sind verschieden. Darum werden in der Behandlung gleichwertige Therapiealternativen gebraucht. Das belegen auch die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften und die medizinischen Leitlinien.
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Als irreführend und falsch bezeichnet der BPI die Behauptung des GKV Spitzenverbandes (GKV-SV), jedes dritte neue Medikament habe keinen zusätzlichen Nutzen für Patienten. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp: „Bei mehr als 70 Prozent der Patientengruppen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen als nicht belegt sieht, ist er aus rein formalen Gründen zu seinem Urteil gekommen."
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Cobimetinib (Handelsname Cotellic) ist seit November 2015 in Kombination mit Vemurafenib zur Behandlung von fortgeschrittenem schwarzem Hautkrebs zugelassen, und zwar bei Erwachsenen mit metastasiertem oder nicht mehr operablem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) fand in einer Dossierbewertung im März 2016 sowohl Vor- als auch Nachteile von Cobimetinib in Kombination mit Vemurafenib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, Vemurafenib allein. Daraus ergab sich ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen.
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Cobimetinib (Handelsname Cotellic) ist seit November 2015 in Kombination mit Vemurafenib zur Behandlung von fortgeschrittenem schwarzem Hautkrebs zugelassen, und zwar bei Erwachsenen mit metastasiertem oder nicht mehr operablem Melanom mit einer BRAF-V600-Mutation. Weiterlesen
Patientinnen und Patienten, die an dem seltenen Marfan-Syndrom leiden, sowie Patientinnen, die an gynäkologischen Tumoren erkrankt sind, können künftig nach bestimmten Vorgaben in Kliniken und Praxen ambulant spezialfachärztlich versorgt werden. Entsprechende Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin gefasst. Weiterlesen
Die Einladung und das Merkblatt zum Mammographie-Screening sollen vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) überarbeitet werden. Die Entscheidung zur Beauftragung stehe am 21. August 2014 auf der Tagesordnung des für die Richtlinien zur Krebsfrüherkennung zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), teilte dieser in Berlin mit. Weiterlesen
Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative erkennen lassen, kann der G-BA seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes Richtlinien für eine Erprobung beschließen (§ 137e SGB V). Weiterlesen
Drei Arzneimittel können über ihre in der Zulassung festgelegten Anwendungsgebiete hinaus künftig zur Behandlung weiterer Erkrankungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im sogenannten Off-Label-Use verordnet werden. Von den am 11. Juli 2014 in Kraft getretenen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werden unter anderem Krebs- und Schlaganfallpatienten profitieren. Weiterlesen