In vielen Bundesländern gehen seit Jahren die institutionellen Zuschüsse für Forschung und Lehre des Staates für die hochschulmedizinischen Einrichtungen deutlich zurück. Drittmittel für zeitlich befristete Projekte werden gleichzeitig immer wichtiger für Forschung und Lehre. Bei einer real sinkenden Grundfinanzierung wird es jedoch immer schwieriger Drittmittel einzuwerben, da jedes Projekt einen Eigenanteil der Hochschulen ausweisen muss.
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Der vorgestellte finale Entwurf eines Koalitionsvertrags zeigt, dass die Politik die Unterfinanzierung der Universitätsmedizin auf ihre Agenda gesetzt hat. So sollen die besonderen Aufgaben der Universitätsklinika besser im System der Fallpauschalen vergütet werden. Bisher werden Sie dort nicht sachgerecht abgebildet. Auch die Hochschulambulanzen sollen künftig angemessen finanziert werden.
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