Krankenhäuser sollen dazu verpflichtet werden, mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften zu arbeiten. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs „zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG), den das Bundeskabinett letzte Woche beschlossen hat.
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„Es ist ein Reflex bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft geworden, notwendige Reformen durch immer mehr Geld von den Krankenkassen oder dem Steuerzahler zu vermeiden. In den letzten drei Jahren sind die Einnahmen der Kliniken um 11 Milliarden Euro gestiegen, gleichzeitig stieg die Anzahl der leerstehenden Betten von 23 auf 33 Prozent."
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Geht es nach dem Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dann sind die durch sie vertretenen Kliniken die einzigen Nutznießer der politisch gewollten Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Versorgungsbereich. Den ambulant operierenden Praxen, Ambulante Operationszentren (AOZ) und Praxiskliniken hingegen spricht die DKG die fachliche Kompetenz ab und streut Zweifel, dass die darin arbeitenden niedergelassenen Vertragsärzt*innen den Sicherstellungsauftrag aufrechterhalten können.
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Der Frankfurter Gesundheitsökonom Prof. Thomas Busse hat sich eher kritisch zur Einsetzung einer Krankenhaus-Kommission durch den Gesundheitsminister Karl Lauterbach geäußert, die schriftliche Stellungnahmen zu einzelnen Fragen der Krankenhausversorgung abgeben soll.
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Den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern fehlen jedes Jahr 1,23 Milliarden Euro Investitionsmittel für Substanzerhalt und Modernisierung bei Gebäuden und Anlagen. Die vom Land 2019 bereitgestellten 626 Millionen Euro deckten nur etwa ein Drittel des tatsächlichen Bedarfs von rund 1,85 Milliarden Euro, wie das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (Essen) und die hcb GmbH in ihrem neuen Investitionsbarometer NRW feststellen.
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Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml setzt auf eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen ambulanten Hospizdiensten und Krankenhäusern. Huml betonte am Sonntag: "Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass alle schwerstkranken und sterbenden Menschen bis zuletzt hospizlich betreut werden. Das soll unabhängig davon so sein, ob die Betroffenen zu Hause sind, in einer stationären Einrichtung oder auf einer Station im Krankenhaus."
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Kritik an den hohen Selbstbehalten bei Kindern und ihren begleitenden Eltern übte heute die ÖVP Wien-Landtagsabgeordnete Gudrun Kugler in der Debatte zum Tätigkeitsbericht 2015 der Wiener Pflege- und Patientenanwaltschaft. Weiterlesen
Im Jahr 2004 wurde die Krankenhausfinanzierung in Deutschland grundsätzlich umgestellt. Seither gelten diagnosebezogene Fallpauschalen, d.h. Krankenhäuser bekommen heute pro Diagnose und Fall ein definiertes Entgelt. Vor dem Hintergrund dieses sogenannten DRG-Systems hat eine massive Verschiebung beim Personal und den Kosten insbesondere von der Krankenhauspflege auf die Ärzteschaft stattgefunden. Auf diesen Missstand hat Prof. Frank Weidner, Leiter des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip), auf dem Deutschen Pflegetag 2016 in Berlin in einem Vortrag hingewiesen. Weiterlesen
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt auf eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Versorgung krebskranker Patienten insbesondere auf dem Land. Deshalb fördert die Ministerin ein Modellprojekt des Münchner Klinikums Großhadern und des Onkologisch-Palliativmedizinischen Netzwerks Landshut. Weiterlesen
Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml verstärkt den Ausbau der Versorgung schwerstkranker Menschen im Freistaat. Huml verwies darauf, dass im Oktober ein neuer palliativmedizinischer Dienst am Klinikum Nürnberg die Arbeit aufnehmen wird. Sie betonte: "Eine umfassende Begleitung Schwerstkranker ist mir ein wichtiges Anliegen. Ziel der Palliativmedizin ist es, Schmerzen zu lindern sowie die Lebensqualität der Patienten soweit möglich zu erhalten und zu verbessern." Weiterlesen
Regensburger Klinika sehen stationäre Patientenversorgung vor neuen finanziellen Engpässen und fordern Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz. Geplante Qualitätskriterien bisher nicht transparent definiert. Bisher seien keine nachhaltigen Maßnahmen gegen Kapazitätsengpässe erkennbar. Weiterlesen