Noch immer sind Krebserkrankungen nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Um die Versorgung krebskranker Patientinnen und Patienten in Rheinland-Pfalz weiter auszubauen und zu verbessern, hat das Land gemeinsam mit der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz 2014 die Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH gegründet.
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Mit dem Aufbau eines Landeskrebsregisters (LKR) für Nordrhein-Westfalen wird es möglich, die Qualität und den Erfolg von Krebstherapien zu erfassen. Der NRW-Landtag hat das entsprechende Landeskrebsregistergesetz verabschiedet und damit eine Vorgabe des Bundes umgesetzt. „Mit dem neuen Landeskrebsregister können wir in Zukunft die Qualität der Versorgung von Krebserkrankten sehr gut erfassen und bewerten."
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Derzeit befinden sich in Deutschland flächendeckend klinische Krebsregister im Aufbau. Als wichtiger Schritt wurde nun festgelegt, wie hoch die Vergütung ist, die die Krankenkassen demjenigen bezahlen, der Daten zu Diagnose, Behandlung und Verlauf von an Krebs erkrankten Patienten an ein Krebsregister meldet.
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Der Weg zur Errichtung eines klinischen Krebsregisters Berlin-Brandenburg ist geebnet. Berlin wird gemeinsam mit Brandenburg ein klinisches Krebsregister in der Trägerschaft der Landesärztekammer Brandenburg aufbauen. Gesundheitssenator Mario Czaja hat nun heute gemeinsam mit den wichtigsten Akteuren die Öffentlichkeit über den Stand der Vorbereitungen in Berlin informiert.
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Das kantonale Krebsregister im Institut für Pathologie der Universität Bern wird ab diesem Zeitpunkt bevölkerungsbezogene Daten über Tumorerkrankungen und tumorbedingte Todesfälle erfassen.
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Mit der Verabschiedung des Krebsfrüherkennungs- und Registerge-setzes (KFRG) durch den Deutschen Bundestag ist ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Krebsversorgung in Deutschland gelegt. Höhere Fallpauschale schafft gute Bedingungen für klinische Krebsregister.
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