Geht es nach dem Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dann sind die durch sie vertretenen Kliniken die einzigen Nutznießer der politisch gewollten Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Versorgungsbereich. Den ambulant operierenden Praxen, Ambulante Operationszentren (AOZ) und Praxiskliniken hingegen spricht die DKG die fachliche Kompetenz ab und streut Zweifel, dass die darin arbeitenden niedergelassenen Vertragsärzt*innen den Sicherstellungsauftrag aufrechterhalten können.
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Eine vor kurzem im Landtag gestellte Anfrage an Gesundheitslandesrätin Christine Haberlander zu den Wartezeiten für planbare Operationen, blieb ohne konkrete Antwort: Die Krankenanstalten seien durch die Versorgung der Covid-Patienten/-innen dermaßen ausgelastet, dass die Beantwortung dieser Anfrage bis Mitte 2022 warten müsse, hieß es. AK-Präsident Andreas Stangl ist nicht nur wegen dieser Ignoranz verärgert.
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Der vdek begrüßt das vom Marseiller Strafgericht gesprochene Urteil gegen den Implantate-Hersteller Jean-Claude Mas von der Firma Poly Implant Prothèse (PIP). Mas wurde zu vier Jahren Haft, zudem zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro und einem Verbot, im Medizin- oder Gesundheitsbereich tätig zu sein und ein Unternehmen zu führen, verurteilt. "Das Urteil und die damit verbundene vierjährige Haftstrafe für Herrn Mas ist ein wichtiges Zeichen für alle Betroffenen", erklärte der vdek-Verbandsvorsitzende Christian Zahn.
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