Nach wie vor haben Patientinnen und Patienten, die einen Behandlungsfehler oder einen Schaden durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt oder ein Arzneimittel vermuten, in vielen Fällen Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Die AOK-Gemeinschaft legt daher ein Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte vor, in dem sie konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation macht und ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2021 präzisiert.
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Das Bundeskabinett hat dem Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn zugestimmt, den CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Ralf Brauksiepe zum neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu berufen.
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Huml bekräftigte: "Das Sterben sollte stärker als Teil des Lebens betrachtet werden – als ein Vorgang, der weder künstlich verlängert noch verkürzt werden soll. Deshalb werde ich mich auch künftig gegen aktive Sterbehilfe einsetzen – und auch gegen organisierte Beihilfe zur Selbsttötung."
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Der Deutsche Bundestag beriet Ende letzter Woche in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Versorgungsstärkungsgesetz). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sagte dazu: "Wir haben eine gute medizinische Versorgung in Deutschland, aber wir müssen jetzt handeln, damit das auch in Zukunft so bleibt. Das erfordert eine gute Verteilung der Ärzte – in städtischen Ballungsräumen genauso wie im ländlichen Raum."
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