Im Justizausschuss des Parlaments wurde vor zwei Tagen der Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes mehrheitlich befürwortet. Die Beschlussfassung durch Abstimmung im Plenum des Parlaments ist somit nur noch ein Formalakt. aktion leben bedauert, dass grundsätzliche Kritikpunkte am Entwurf nicht berücksichtigt wurden.
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