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  • von Thomas Heckmann

Deutsche Krebsgesellschaft e.V.

DKG und DKH: Einheitliche Anforderungen für onkologische Zentren

Akten im Büro. © Foto: Pascal Tippelt / pixelio.de
Akten im Büro. © Foto: Pascal Tippelt / pixelio.de

Wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Ziels 5 des Nationalen Krebsplans. Gemeinsame Federführung beider Organisationen in der interdisziplinären und fachübergreifend zusammengesetzten Zertifizierungskommission des Nationalen Zertifizierungsprogramms Krebs.

Für Onkologische Zentren und Onkologische Spitzenzentren, die sich von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Deutschen Krebshilfe (DKH) zertifizieren lassen, gelten nun die von beiden Gesellschaften verabschiedeten gemeinsamen Qualitätsanforderungen für die Behandlung und Versorgung von Tumorpatienten. DKG und DKH haben dafür ihre Anforderungskataloge harmonisiert und im so genannten einheitlichen Erhebungsbogen für Onkologische Zentren und Onkologische Spitzenzentren zusammengefasst. Darüber hinaus wurden die einzelnen Erhebungsbögen für Organkrebszentren mit den Vorgaben des einheitlichen Erhebungsbogens abgeglichen und ergänzt. Im Drei-Stufen-Modell der Krebszentren (Organkrebszentren, Onkologische Zentren, Onkologische Spitzenzentren) gelten somit erstmals einheitliche Anforderungen an die umfassende, qualifizierte, multi- und interdisziplinäre sowie transsektorale Patientenversorgung. Sie basieren grundsätzlich auf evidenzbasierten Leitlinien, orientieren sich also an den besten derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Evidenzen. Die Einheitlichkeit stellt sicher, dass unabhängig von der Einrichtung, in der ein Patient behandelt wird, dieselben Regeln für die onkologische Versorgung gelten und somit die Behandlungsergebnisse vergleichbar sind.

Der einheitliche Erhebungsbogen ist Bestandteil des Nationalen Zertifizierungsprogramms Krebs. Die interdisziplinär und fachübergreifend zusammengesetzte Zertifizierungskommission des Programms arbeitet unter Federführung von DKH und DKG daran, in Deutschland die Zertifizierungsanforderungen und damit die onkologische Versorgung von Patienten zu verbessern.

„Das ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Nationalen Krebsplans“, so Professor Dr. Wolff Schmiegel, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft. „Eine Vorgabe im Handlungsfeld 2, Ziel 5, des Nationalen Krebsplans ist, bestehende Zertifizierungsverfahren für Zentren der onkologischen Versorgung auf eine gemeinsame Grundlage zu stellen. Wir freuen uns, dieses Ziel jetzt gemeinsam erreicht zu haben.“

„Der einheitliche Erhebungsbogen für Onkologische Zentren und Onkologische Spitzenzentren ist ebenso Ausdruck der intensiven Kooperation zwischen Deutscher Krebsgesellschaft und Deutscher Krebshilfe“, erklärt Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Beide Organisationen haben grundsätzlich das gleiche Ziel: die Krebsbekämpfung. Dafür bringen wir unsere Experten und Expertisen an einen Tisch, aber auch alle anderen relevanten Spezialisten im vielschichtigen und komplexen Bereich der onkologischen Patientenversorgung.“

Der einheitliche Erhebungsbogen ist auf der Webseite der Deutschen Krebsgesellschaft veröffentlicht. Die Deutsche Krebshilfe konzentriert sich künftig weiterhin auf die Etablierung und Förderung Onkologischer Spitzenzentren und nutzt dafür den einheitlichen Erhebungsbogen in Verbindung mit den bekannten Ausschreibungsunterlagen der DKH. Die Deutsche Krebsgesellschaft wiederum zertifiziert die Onkologischen Zentren und Organkrebszentren.

Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft e.V.
Katrin Mugele, Pressestelle der Deutschen Krebsgesellschaft, Kuno-Fischer-Straße 8, 14057 Berlin, Tel.: 030 / 787 087 53, Fax: 03212 / 781 686 9, eMail: mugele@krebsgesellschaft.de
31.05.2012
02.10.2024, 21:57 | vth
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