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AOK PLUS
Erweiterung Haut-Check: Kostenübernahme für Auflichtmikroskopie
Zusätzlich wurde der Haut-Check erweitert und ab sofort übernimmt die Gesundheitskasse in Thüringen und Sachsen auch für Versicherte ab 35 Jahre die bereits im Modellvorhaben bewährte Auflichtmikroskopie, wenn sich dies im Zusammenhang mit der Hautkrebsvorsorge als notwendig erweist. Damit bietet die Kasse neben dem auf die 14 bis 34-jährigen ausgedehnten Vorsorgeangebot einen finanziellen Vorteil für ihre Versicherten, denn diese Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop gehört ebenfalls nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Vorlage der Chipkarte bei einem der 188 teilnehmenden Hautärzte in Sachsen genügt und man erhält den erweiterten Haut-Check kostenfrei.
Diese neue Leistung begrüßen die AOK PLUS und die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) gleichermaßen. Denn sie basiert auf den bereits vorhandenen guten Erfahrungen mit dem Haut-Check. Über 23.000 Versicherte in Sachsen von 14 bis 34 Jahren nutzen jedes Jahr die zusätzliche Hautkrebsvorsorge. Melanome, im Frühstadium erkannt, sind gut chirurgisch behandelbar. Deshalb waren die Bestrebungen beider Partner groß, dieses Angebot weiter auszubauen um den Krebs rechtzeitig zu erkennen.
„Mit dem Haut-Check und der Auflichtmikroskopie erweitern wir unser großes Portfolio an zusätzlichen Leistungen. Statt Einmalprämie bieten wir unseren Versicherten dauerhafte Vorteile mit hohem präventivem und medizinischem Nutzen“, betont der Vorstandsvorsitzende der AOK PLUS Rolf Steinbronn. „Ganz bewusst haben wir den Haut-Check so erweitert, dass Hautkrebs noch früher und sicherer erkannt und behandelt werden kann. Dies schützt einerseits die Gesundheit unserer Versicherten. Andererseits lassen sich so Kosten für aufwendige Folgebehandlungen minimieren.“
Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. med. Klaus Heckemann, erklärt, dass alle teilnehmenden Hautärzte informiert sind und das zusätzliche Angebot der AOK PLUS sofort starten kann. „Seit Jahren setzt sich die KV Sachsen im Namen der Hautärzte dafür ein, dass diese sinnvollen Leistungen von den gesetzlichen Kassen vergütet werden.“