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Universitätsmedizin Mannheim
Mannheimer Lehr-Konzepte empfehlenswert
Die aus der Evaluation abgeleiteten „Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Medizinstudiums“ hat der Wissenschaftsrat kürzlich veröffentlicht. Weite Teile des Berichtes lesen sich wie eine „Mannheimer Empfehlung“. Damit sieht sich die Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg mit ihrem Modellstudiengang nach dem „Mannheimer Reformierten Curriculum für Medizin und medizinnahe Berufe“ (MaReCuM) in vollem Umfang bestätigt.
Der MaReCuM-Modellstudiengang ist zum Wintersemester 2006/2007 eingerichtet worden. Er unterscheidet sich von allen anderen Modellstudiengängen in zwei wesentlichen Aspekten, die die beiden zentralen Punkte betreffen: den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1), im Zusammenhang mit der Verzahnung des vorklinischen und klinischen Studienabschnitts, und das Praktische Jahr (PJ).
Der Wissenschaftsrat fordert in seinen Empfehlungen die Integration vorklinischer und klinischer Inhalte von Beginn des Studiums an, sowie die Studieninhalte in fächerübergreifenden organ- und themenzentrierten Modulen zu vermitteln. Dies entspricht exakt dem Mannheimer Konzept, das Fächer verschiedener vorklinischer und klinischer Disziplinen in entsprechenden Modulen zusammenfasst.
Einen Verzicht auf die Teilnahme an der M1-Prüfung hat das Gremium allerdings als Nachteil ausgemacht, weil dieser die Vergleichbarkeit mit den übrigen Studiengängen erschwert. Ein Vergleich, den man in Mannheim nicht fürchten muss. Die MaReCuM-Studierenden nehmen als einzige Studierende eines Modellstudiengangs an der bundesweit einheitlichen M1-Prüfung teil und haben dabei stets ganz hervorragend abgeschnitten: Schon bei der ersten schriftlichen Prüfung des M1 im Jahr 2008 lieferten die Mannheimer Studierenden die zweitbesten Ergebnisse, in den letzten vier Jahren belegten sie immer den Spitzenplatz.
Einzigartig in Mannheim ist die Konzeption des Praktischen Jahrs. Die klassische Dreiteilung des PJ in Tertiale, die neben den verpflichtenden Ausbildungsabschnitten in Innerer Medizin und Chirurgie nur ein Wahlfach erlaubt, wird durchbrochen und stattdessen in vier Ausbildungsabschnitte unterteilt. Dabei kommt das Quartal „Ambulante Medizin“ verpflichtend hinzu. Dieses nur in Mannheim erprobte Modell deckt sich mit der zentralen Forderung des Wissenschaftsrates, die Ausbildung im PJ künftig in vier Ausbildungsabschnitte zu gliedern.
Auch die weiteren Empfehlungen des Wissenschaftsrates finden sich im MaReCuM-Modellstudiengang verwirklicht: Etwa die geforderten Freiräume während des Medizinstudiums und der Erwerb wissenschaftlicher Kompetenz. Das in Modulen gestaltete MaReCuM-Medizinstudium sieht drei neigungsorientierte Qualifizierungswege vor, die eine individuelle Schwerpunktsetzung ermöglichen sollen, je nachdem ob der Beruf des praktischen Arztes, des Wissenschaftlers oder ein medizinnaher Beruf angestrebt wird.
Die modulare Struktur erlaubt es außerdem, dass Studierende parallel zum Studium an einem von vier Masterprogrammen teilnehmen, die die Fakultät anbietet. Sie können damit neben der ärztlichen Ausbildung einen Master of Science-Abschluss erwerben und dabei ihre wissenschaftliche Basis ausbauen (Translational Medical Research, Health Economics, Medical Physics) oder ein praxisorientiertes, klinisches Modul belegen.
Und auch die vom Wissenschaftsrat geforderte Interprofessionalität wird in Mannheim gefördert, etwa im Rahmen eines von der Robert Bosch Stiftung unterstützten Projektes, das der Frage nachgeht, wie sich eine professionelle Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen in der Medizin in Studium und Ausbildung vorbereiten lässt. Dabei werden spezielle Lerneinheiten entwickelt, in denen sich Medizinstudierende und Physiotherapieschüler gemeinsam medizinische Lehr- und Ausbildungsinhalte erarbeiten und dabei wechselseitig von den jeweiligen Kompetenzen profitieren.
Die Mannheimer Medizinfakultät sieht sich aus gutem Grund mit ihrem Modellstudiengang bestätigt. „Erst einmal sind wir stolz auf die Erfolge unserer Studierenden. Ganz ehrlich, freuen wir uns aber auch, dass die guten Ergebnisse von MaReCuM jetzt auch für andere Standorte Wirkung zeigen sollen. Wenn nämlich die bei uns eingeführten erfolgreichen Maßnahmen in die Überlegungen anderer Fakultäten bei deren Reformbemühungen einfließen“, sagt Dr. Harald Fritz, Leiter des Geschäftsbereichs Studium und Lehrentwicklung an der Medizinischen Fakultät Mannheim.
Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates geben eine klare Richtung für die nächste Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte vor. Nach den Erfahrungen in Mannheim, mit den von dem Gremium empfohlenen Strukturen, stimmt die Richtung.
Zum Hintergrund:
Inhalt, Verlauf und die zu erbringenden Prüfungsleistungen des Studiums der Humanmedizin sind in der Approbationsordnung für Ärzte bundesweit einheitlich festgelegt.
Im Jahr 1999 ist dort jedoch eine Modellklausel verankert worden, nach der Modellstudiengänge eingerichtet werden können, die von der festgelegten Regelausbildung abweichen. Damit eröffnete man einzelnen Fakultäten die Möglichkeit, mit innovativen Lehrkonzepten gezielt neue Wege der ärztlichen Ausbildung zu erproben.
Die möglichen Abweichungen vom Regelstudiengang sind auf bestimmte Punkte beschränkt, innerhalb derer die Fakultäten mit ihren Curricula individuelle Wege einschlagen können. Sie zielen vor allem darauf ab, die vorklinische (theoretische) und klinische (praktische) Studienphase enger zusammenzuführen. Um dies zu erleichtern, kann im Modellstudiengang auf den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) verzichtet werden. Gestaltungsspielraum gibt es auch beim Praktischen Jahr (PJ).
Unter den insgesamt 36 Angeboten eines Medizinstudiums in Deutschland finden sich aktuell neun Modellstudiengänge.