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Neue Aufgaben für Bundesamt für Strahlenschutz
WHO betraut Bundesamt für Strahlenschutz mit neuen Aufgaben und Projekten
Wir freuen uns über diese Anerkennung unserer wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet des Strahlenschutzes“, begrüßte BfS-Präsident Wolfram König die Entscheidung der WHO. „Als WHO-Kooperationszentrum trägt das BfS international und in Deutschland zur Verbesserung des Strahlenschutzes für die Menschen und die Umwelt bei. Das BfS wird beispielsweise gemeinsam mit der WHO Kriterien entwickeln, mit denen Patientinnen und Patienten vor unnötigen Röntgenuntersuchungen oder unseriösen Vorsorge-Angeboten geschützt werden.“
Damit soll konkretisiert werden, unter welchen Rand- und Rahmenbedingungen Röntgenuntersuchungen zur individuellen Früherkennung von Krankheiten zulässig sein könnten, wenn es keinen konkreten Krankheitsverdacht gibt, und unter welchen Bedingungen sie definitiv nicht zulässig sind. König: „Bisher gibt es hierfür keine klare Leitlinie. Die Folge ist eine Grauzone, in der neben sinnvollen Untersuchungen auch medizinisch nicht angemessene Vorsorge-Untersuchungen angeboten werden. Das gilt zum Beispiel für sogenannte Manager-Check-Ups, bei denen besonders strahlungsintensive CT-Untersuchungen für ganze Personengruppen angeboten werden, ohne dass es einen konkreten Verdacht einer Erkrankung gibt.“
Als Kooperationszentrum unterstützt das BfS die WHO in insgesamt sieben Forschungs- und Projektbereichen, die sich mit der Ermittlung und Bewertung von Strahlenrisiken, ihrer Kommunikation sowie der Entwicklung internationaler Sicherheitsstandards und technischer Leitlinien befassen:
• Strahlenrisiken im Bereich niedriger Dosen,
• biologische Dosimetrie,
• elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder,
• optische Strahlung,
• Radon,
• medizinische Strahlenexposition,
• Entwicklung und Umsetzung von Standards und Leitlinien.
Die Aufgaben, bei denen das BfS mit der WHO zusammenarbeitet, haben seit Beginn der Kooperation im Jahr 2006 kontinuierlich zugenommen. So umfasst die neuerliche Kooperation auch einen neuen Arbeitsbereich „Entwicklung und Umsetzung von Standards und Leitlinien“. Hier steht eine Überarbeitung der Trinkwasserleitlinien der WHO, die Empfehlungen für Höchstgrenzen von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser enthalten, auf dem Arbeitsprogramm. Auf dem Gebiet der „optischen Strahlung“ greift die WHO in einem neuen Projekt auf die Expertise des BfS zurück: Für die inzwischen weit verbreitete Anwendung von Lasern im Wellnessbereich sollen WHO-Empfehlungen herausgegeben werden.
Die „biologische Dosimetrie“ ermöglicht, an Blutproben nachzuweisen, ob und in welcher Höhe eine Person einer Strahlenbelastung ausgesetzt war. Auf diese Weise lässt sich nach einem Strahlenunfall die radioaktive Belastung (Dosis) von Personen ermitteln, wenn andere Methoden zur Dosisabschätzung keine ausreichenden Ergebnisse liefern. In Deutschland ist das BfS die zentrale Stelle für Dosisabschätzungen mittels biologischer Dosimetrie. Länder, die Kompetenzen in der biologischen Dosimetrie aufbauen möchten, will das BfS im Rahmen der WHO-Kooperation unterstützen, indem es seine Daten zu Trainingszwecken zur Verfügung stellt.
Die Kooperationszentren der WHO sind vom Generaldirektor ernannte Einrichtungen, die als Teil eines internationalen Kooperationsverbunds die Programme der WHO auf allen Ebenen aktiv unterstützen.