Betroffene sollen ihre Sichtweise besser in die krebsmedizinische Forschung einbringen können. Diese Forderung wird aus gutem Grund immer lauter: Nur so kann die Patientenversorgung wirklich auf die Betroffenen zugeschnitten werden. Ein Problem dabei: Noch fehlen Wege, um Krebspatientinnen und -patienten mit Wissenschaftlern zu vernetzen. Die Umfrage-Plattform fragdiepatienten.de bietet jetzt eine neue Möglichkeit für einen einfachen Meinungsaustausch zwischen Betroffenen und Forschern.
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Operieren, medikamentös behandeln oder zunächst abwarten - bei vielen Erkrankungen gibt es verschiedene, gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten. Welche Therapie tatsächlich angewendet wird, entscheidet bislang meist das ärztliche Fachpersonal mit formaler Einwilligung der zu behandelnden Person. Doch wie können die Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung besser eingebunden werden?
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Am Mittwoch, den 5. Oktober 2016, 16:00 Uhr, findet beim AWO Kreisverband Mansfeld-Südharz e. V., Karl-Liebknecht-Straße 33, in Sangerhausen der Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in der Praxis – Was ist zu beachten“ der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft (SAGK) statt.
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Viele Menschen treibt die Sorge um, dass ihnen ein würdevolles Sterben verwehrt bleiben könnte. Sie haben Angst vor einer "Apparate-Medizin", die sie künstlich am Leben erhält und sich so ihrem Wunsch nach einem würdevollen Tod in den Weg stellt. Kann eine Patientenverfügung das verhindern?
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Die European Cancer Concord, eine Expertengruppe aus Onkologen und Patientenvertretungen, hat eine "Grundrechtscharta" für Krebspatienten verfasst, die vom EU-Parlament und von der EU-Kommission anerkannt wird. Das berichtet Christoph Zielinski, Leiter der Onkologie-Abteilung am AKH Wien, in einer Pressekonferenz anlässlich des demnächst stattfindenden Krebstages im Wiener Rathaus.
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Patientinnen und Patienten haben in der europäischen Union das Recht, von Ärztinnen und Ärzten im Vorfeld einer Behandlung ausführliche Informationen zu Behandlungsoptionen, zur Qualifikation und Zulassung der Behandler sowie zur Qualität und zur Sicherheit der angebotenen Leistung zu erhalten.
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