BVMed-Infokarte zu Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln
Der BVMed informiert mit einer aktualisierten Informationskarte in kompakter Form über Anspruch, Verordnung und Erstattung von Hilfsmitteln. Die BVMed-Hilfsmittelkarte kann unter www.bvmed.de/infokarte-hilfsmittel heruntergeladen oder bestellt werden. Ergänzend zu der Infokarte hat der BVMed ein Informationsblatt für Patienten mit dem Titel "Informationen zu Hilfsmitteln – Rechte, Pflichten und Informationen für Patienten" veröffentlicht.
Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie beispielsweise Körperersatzstücke und orthopädische Hilfsmittel, Hörhilfen, Inkontinenzhilfen und Stomaartikel oder technische Produkte wie Applikationshilfen und Inhalationsgeräte. Hilfsmittel dürfen nicht mit Heilmitteln verwechselt werden. Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.
Wichtig für den niedergelassenen Arzt: Hilfsmittel können zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden und fallen nicht in die Richtgröße. Grundsätzlich ist die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis oder die 7-stellige Positionsnummer anzugeben. Begründet kann im Einzelfall ein konkretes Hilfsmittel (10-stellige Positionsnummer oder Produktname) verordnet werden. Hilfsmittel sind dabei getrennt von Arznei-, Verband- und Heilmitteln zu verordnen.