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DGPPN
Durch Fachärzte erbrachte Psychotherapie stärken
Patienten mit psychischen Erkrankungen wünschen sich Psychotherapie. Dieser Wunsch wird gestützt durch die Behandlungsleitlinien. Sie empfehlen bei mittelschweren bis schweren psychischen Erkrankungen Psychotherapie zusammen mit Psychopharmakotherapie und psychosozialen Interventionen als notwendigen Bestandteil des Gesamtbehandlungsplans. Diese umfassende Behandlung bieten Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus einer Hand an. Das Anwendungsspektrum ist breit und umfasst ein unterschiedliches Spektrum von Patienten mit Depressionen, Angsterkrankungen, Suchterkrankungen, somatoformen Störungen und Persönlichkeitsstörungen wie auch schizophrenen, bipolaren, demenziellen sowie zahlreichen weitere psychischen Erkrankungen.
Die große Zahl an hilfesuchenden Patienten erfordert, dass Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie derzeit zwischen 300 und 800 Patienten pro Quartal behandeln – und zwar aus dem gesamten Krankheitsspektrum. Deshalb ist die ambulante Versorgungssituation verbesserungsbedürftig: Menschen mit psychischen Erkrankungen warten oft zu lange auf einen Facharzttermin und die psychotherapeutische Behandlung setzt erst verzögert ein. Die Zeit für Gespräche zwischen Arzt und Patient ist zu kurz und nur eine Minderheit erhält ausreichende psychotherapeutische Hilfe. So wurden nach dem aktuellen Faktencheck Gesundheit der Bertelsmann-Stiftung nur 26 Prozent der Patienten mit schweren Depressionen leitliniengerecht kombiniert behandelt.
Die derzeitige Struktur der Richtlinienpsychotherapie wird mit ihrem starren Gerüst den Bedürfnissen psychisch erkrankter Menschen nicht gerecht: Die Dosis an Psychotherapie muss am Patientenbedarf orientiert und flexibel sein. Es braucht Kurzzeit- und Langzeittherapien, die Möglichkeit einer kurzzeitig intensiven Behandlung in Krisen, die Möglichkeit von psychotherapeutischen Gesprächen zur Stabilisierung des Erreichten und sogar jahrelanger niederfrequenter psychotherapeutischer Unterstützung, zum Beispiel bei wiederholten Krankheitsepisoden oder bei Patienten mit schweren Persönlichkeitsstörungen. Psychotherapie muss zudem auch neben der klassischen Richtlinienpsychotherapie neue, nachweislich hochwirksame störungsorientierte Methoden und störungsübergreifende Techniken einsetzen können.
Um die Versorgungssituation endlich an den Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten, bedarf es daher aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) einer Neustrukturierung der ambulanten Behandlungsangebote. Dabei gilt es, eine enge Kooperation zwischen Hausärzten, Fachärzten sowie ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten herzustellen und die Bedarfsplanung an den Anforderungen einer leitliniengerechten Behandlung auszurichten. Eine solche Versorgung erfolgt also wie eine Kaskade, in der die Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie eine zentrale und spezifische Rolle spielen:
- Sie müssen in den meisten Fällen gleich am Anfang den diagnostischen Prozess steuern.
- Sie müssen den Gesamtbehandlungsplan festlegen.
- Sie übernehmen danach einen wichtigen Versorgungsauftrag mit ihren Möglichkeiten, die Behandlung sehr abgestimmt auf die individuellen Krankheitsmerkmale und Bedürfnisse anzubieten.
- Ihre Psychotherapie erfolgt eingebettet in das Selbstverständnis der Einheit von Körper und Psyche.
Es gibt in Zukunft immer weniger Fachärzte; deshalb muss auch die Bezahlung Anreize für Ärzte schaffen, mit ihrer besonderen Kompetenz in der psychotherapeutischen Versorgung. Daher schlägt die DGPPN vor, dass die Bezahlung psychotherapeutischer Gesprächsleistungen analog zur Richtlinienpsychotherapie als Einzelleistungen erfolgen muss.