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Änderungen zum eHealth-Gesetz
Elektronische Gesundheitskarte funktioniert nicht ohne die Pflege
Es soll einen elektronischen Entlassbrief der Krankenhäuser geben, Patienten erhalten einen Anspruch auf einen ärztlichen Medikationsplan und die Ärzte sowie Apotheker sollen Medikationspläne elektronisch über die eGK austauschen. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Bernd Meurer, der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), „dass jetzt einige zentrale Forderungen des bpa gegenüber dem Referentenentwurf vom Februar 2015 aufgegriffen wurden.“
„Vorgesehen ist nun zumindest ein lesender Zugriff auf die Notfalldaten auf der eGK auch für die Pflege und andere Heilberufe. Hiermit können Angehörige von Pflegeberufen die medizinischen Daten für die Pflege der Versicherten nutzen. Sie können etwa die Daten zur medizinischen Vorgeschichte, zur aktuellen Medikation und zum Gesundheitszustand des Versicherten aus der eGK auslesen“, erläutert Meurer. „Dies ist eine wichtige Voraussetzung für das Überleitungsmanagement zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der Pflegeeinrichtung.“
„Dennoch fordert der bpa“, so Meurer weiter, „die umfassende Einbindung der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen in die zukünftige digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen, möglichst über offene Schnittstellen für die Pflege. Auch der Zugriff auf den elektronischen Entlassbrief und den Medikationsplan muss den Pflegeeinrichtungen gewährleistet werden. Denn sie allein trifft die Leistungsverpflichtung gegenüber den Kranken- und Pflegekassen.“
Außerdem sieht der bpa-Präsident das eHealth-Gesetz als gute Gelegenheit, endlich die bisher von vielen Krankenkassen verzögerte Umsetzung des sog. Datenträgeraustausches auf ausschließlich elektronischem Wege verpflichtend für die Kranken- und Pflegekassen einzuführen. „Es kann nicht sein, dass den Pflegediensten bei Einreichung von Abrechnungsunterlagen auf Papier 5 % von der Rechnungsforderung abgezogen werden, während auf der anderen Seite die Kassen den Datenträgeraustausch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ohne Sanktion verweigern können und damit den Pflegediensten auf Dauer einen erheblichen Mehraufwand zumuten. Gerade hier würde eine ergänzende Regelung im eHealth-Gesetz Sinn machen“, so der bpa-Präsident.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze. Das investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.