Am zweiten Tag ihrer Beratungen haben die Delegierten der 124. Hauptversammlung des Marburger Bundes die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene aufgefordert, für eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhäuser zu sorgen. „Hierzu gehören insbesondere die volle Refinanzierung der Personalkosten sowie die volle Bezahlung aller erbrachten Krankenhausleistungen."
„Fehlanreize zur Erbringung von aus medizinischer Sicht nicht notwendigen Leistungen sind unbedingt zu vermeiden“, heißt es in einem Beschluss der Hauptversammlung. Ohne auskömmliche Finanzierung der Kliniken seien weiterer Personalabbau und eine fortschreitende Arbeitsverdichtung unvermeidbare Folgen, die letztendlich zu einer schlechteren Patientenversorgung führen würden.
Das derzeitige Finanzierungssystem für Krankenhausleistungen sei unzureichend und müsse sofort korrigiert werden. „Die unterschiedlichen Gewinnmargen der verschiedenen Fallpauschalen bewirken, dass unabhängig von der medizinischen Indikation rentable DRGs bevorzugt angeboten und abgerechnet werden und damit eine gefährliche Über- und Fehlversorgung generiert wird. Gleichzeitig geraten immer mehr Kliniken, deren Kompensationsspielraum geringer ist, in eine wirtschaftliche Schieflage“, kritisierten die Delegierten.
Die Hauptversammlung des Marburger Bundes forderte daher die politisch Verantwortlichen auf, das flächendeckend angewandte DRG-System zur Abrechnung stationärer Leistungen durch ein differenziertes, dem Versorgungsbedarf entsprechendes Abrechnungssystem zu ersetzen. Dabei seien regional spezifische Aspekte sowie als bedarfsgerecht festgestellte Ressourcenvorhalte angemessen zu berücksichtigen, um so der zunehmenden im DRG-System immanenten Dominanz ökonomischer Fehlanreize und den damit verbundenen medizinisch fragwürdigen Mengenausweitungen nachhaltig entgegenzuwirken.