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PIP-Brustimplantate
Französisches Gericht weist Antrag von 35 Frauen auf Schadenersatz gegen TÜV Rheinland ab
Die Begründung der Entscheidung zeigt, dass ernsthafte Einwände gegen die Ansprüche der Klägerinnen und damit auch gegen das frühere Urteil des Handelsgerichts Toulon vom November 2013 bestehen, dem einzigen Urteil, das erstinstanzlich einer Klage gegen TÜV Rheinland stattgegeben hat.
TÜV Rheinland hat seine Aufgaben als Benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen. TÜV Rheinland haftet nicht für die betrügerischen Handlungen von PIP.
Die französische Herstellerfirma der Brustimplantate hatte die zuständigen französischen Marktüberwachungsbehörden und TÜV Rheinland als so genannte Benannte Stelle jahrelang systematisch betrogen. Die betrügerischen Handlungen von PIP waren für TÜV Rheinland nicht erkennbar und hätten mit den Mitteln, die einer privaten Benannten Stelle von Rechts wegen zustehen, nicht aufgedeckt werden können. TÜV Rheinland ist hierfür nicht verantwortlich.
Das ist in Deutschland in allen bereits entschiedenen Gerichtsverfahren gegen TÜV Rheinland eindeutig bestätigt worden, insbesondere am 30. Januar 2014 durch das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Das Landgericht Marseille hatte im Rahmen eines ersten Strafverfahrens in Frankreich zudem bereits am 10. Dezember 2013 die Verantwortlichen von PIP wegen Betruges zulasten der betroffenen Frauen sowie von TÜV Rheinland zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Zum Hintergrund
PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter – zumindest zeitweiser – Verwendung einer nicht-deklarierten Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets vorgegeben, ausschließlich Silikon von NuSil als Rohmaterial verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern des TÜV Rheinland vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier, Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche Verwendung des Silikons von NuSil zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Audits durch TÜV Rheinland hat PIP das Silikon von NuSil am Standort vorgehalten. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung abweichender Rohmaterialien hat PIP systematisch verschleiert.
Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle beteiligten Kreise getäuscht – an erster Stelle die Patientinnen, aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland die Zertifikate für PIP ausgesetzt.
TÜV Rheinland hat größtes Verständnis für die Sorge von Patientinnen mit PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP. Deshalb hatte TÜV Rheinland auch Strafanzeige gegen PIP und die dort handelnden Personen gestellt.