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Bundesärztekammer
Gutachten zu Strahlentherapie AK St. Georg: Vorwurf der Befangenheit nicht haltbar!
Der von der Behörde bestellte Gutachter Prof. Kimmig hat diese erhoben, ohne die Betroffenen selbst anzuhören. Montgomery: „Das ist unseriös.“ Hätte Prof. Kimmig bei den Mitgliedern der Kommission oder bei der Ärztlichen Stelle nachgefragt, hätte er erfahren, dass der Vorsitzende der Prüfkommission bereits im Juli 2014 von sich aus gegenüber der Ärztlichen Stelle angezeigt hat, dass er sich mit Asklepios über eine Neustrukturierung der Brachytherapie im Gespräch befand. Diese hätte jedoch wesentliche bauliche Änderungen erfordert, die Asklepios damals jedoch nicht zusagt hat. „Das nun als abgelehnte Bewerbung zu bezeichnen, ist ebenso rufschädigend wie der behauptete Interessenkonflikt“, so Montgomery.
„Wir sahen und sehen darin ebenso wenig eine Befangenheit wie in der in dem Gutachten erwähnten Bewerbung des anderen Kommissionsmitglieds vor neun Jahren. Und auch der Leiter der betroffenen Abteilung bei Asklepios hatte zu keinem Zeitpunkt Einwände gegen die Kommission“, so Montgomery. Das zeigt auch der Blick auf frühere Prüfprotokolle: Die Prüfungen waren im fraglichen Zeitraum weder besser noch schlechter ausgefallen und damit nicht tendenziös. Der Kreis der Experten, die sich mit der Brachytherapie als hochspezialisierter Versorgungsform befassen, ist klein. Dass sie sich untereinander kennen und zum Teil in der einen oder anderen Konstellation sogar miteinander gearbeitet haben, ist deshalb nicht verwunderlich. So waren auch der Gutachter und der Vorsitzende der Prüfkommission jahrelang in derselben Klinik als Chef- und Oberarzt tätig, ohne dass Gutachter oder Behörde dies für erwähnenswert hielten.
Dass solche auf Spekulationen beruhenden ins Persönliche gehenden Angelegenheiten von Kommissionsmitgliedern von der Behörde nun öffentlich gemacht würden, sei datenschutzrechtlich höchst bedenklich: „Daher fordern wir die Behörde auf, die entsprechenden Passagen im Gutachten zu schwärzen und sich öffentlich vom Vorwurf der Befangenheit zu distanzieren“, so Montgomery.