Als einen "wegweisenden Schritt" begrüßt das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) die geplante Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Er werde zu einem "Perspektiv-Wechsel in der Pflege" führen. "Erstmals sind nun psychische und kognitive Bedarfe den physischen Bedarfen gleich gestellt", betont KDA-Vorstandsvorsitzender Dr. h.c. Jürgen Gohde. Nun werde es darauf ankommen, auch die Leistungen der Pflegereform auf diese neue Sicht auszurichten und sich von starren Leistungsbereichen zu lösen, sagt Jürgen Gode in einer Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II).
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff biete die Chance, sich „grundlegend mit der Weiterentwicklung der Pflegequalität zu befassen“, fordert der KDA-Vorsitzende.
Statt der bisherigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Die Höhe ihrer Leistungen orientiere sich im ambulanten Bereich „erfreulicherweise an den oberen Vergleichswerten der heutigen Pflegestufen“, so Jürgen Gohde. So entsprächen die ambulanten Leistungen der Pflegegrade 2 und 3 jeweils den heutigen Leistungen der Pflegestufen I bzw. II, inklusive der verbesserten Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Leistungen der heutigen Pflegestufe III und der Härtefallregelung entsprechenden Pflegegraden 4 und 5. Auch die Übergangsregelungen, die die Betroffenen der heutigen Pflegestufen automatisch in den jeweils höheren Pflegegrad überführten, stärken die ambulanten Strukturen.
Im stationären Bereich müssten die Betroffenen der Pflegegrade 2 und 3 jedoch niedrigere Werte im Vergleich zu den heutigen Pflegestufen I und II hinnehmen, während es in den Pflegegraden 4 und 5 zu höheren Leistungen im Vergleich mit der ambulanten Versorgung kommt. Hierin zeige sich ein Gestaltungskonzept, das gerade bei geringerem Pflegebedarf der ambulanten Versorgung den Vorzug vor der stationären gibt.
Diese differenzierte Betrachtung sei „positiv“ zu bewerten, sagt KDA-Vorsitzender Jürgen Gohde. Sie trage der „aktuell zunehmenden Herausforderung Rechnung, dass immer mehr Personen mit sehr hohem Pflegebedarf in ihrer letzten Lebensphase in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen und dort auf eine intensive Pflege und Betreuung im professionellen Umfeld angewiesen sind.“ Die Staffelung der Leistungen biete allerdings auch Anreize „gerade bei weniger ausgeprägtem Pflegebedarf ambulante Strukturen zu stärken, wie sie unter anderem im Quartier, mithilfe eines sorgenden Umfeldes und im Hilfe-Mix entwickelt werden können“, so Jürgen Gohde.
Nachzulesen ist die fünfseitige KDA „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II)“ im Internet unter www.kda.de.
Simone Helck Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kuratorium Deutsche Altershilfe - Wilhelmine Lübke Stiftung e. V.